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Schmid Martin · Ständerat · 2016-05-31

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Auch ich möchte Ihnen beliebt machen, der Mehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Minderheit begründete ihren Antrag einerseits mit der mangelnden Produktionsmenge, [PAGE 278] andererseits mit den Eingriffen in die Natur und dann auch mit dem Argument der Nichteffizienz, das Herr Vonlanthen vorgebracht hat.

Zur Effizienz: Unser Rat hat es abgelehnt, eine Förderbegrenzung von 20 Rappen pro Kilowattstunde für alle Technologien einzufügen. Wenn man nämlich das Argument der Effizienz gebracht hätte, hätte man für alle Technologien einen Deckel vorsehen und sie unter allen Gesichtspunkten beurteilen müssen. Das haben wir abgelehnt, weil wir gesagt haben, die Energiestrategie solle dazu führen, dass verschiedenste Technologien weiterhin gefördert werden. Ich meine, dass die Kleinwasserkraft durchaus effizient ist. Wir haben im Kanton Graubünden beispielsweise Einzelwindräder. Ich habe das Beispiel eines Kleinstwasserkraftwerks mit 300 Kilowatt Leistung und 8000 Betriebsstunden schon einmal eingebracht. Rechnen Sie einmal, wie viele Kilowattstunden Produktion ein solches nach Auffassung der Minderheit nicht förderwürdiges Kleinwasserkraftwerk hat. Und schauen Sie einmal, was ein Windrad produziert, welches durchaus auch grosse Auswirkungen auf die Landschaft hat. Machen Sie diesen Vergleich einmal! Dann entfällt das Argument der Nichtergiebigkeit dieser Kleinwasserkraftwerke.

Viel wichtiger und sachlicher erscheint mir das Argument in Bezug auf die Ökologie. Diejenigen von Ihnen, die wie ich schon mehrmals den Bau eines solchen Projektes begleitet haben, wissen, dass die heutigen Gewässerschutzvorschriften, alle Vorschriften in Bezug auf die Fischerei und alle Vorschriften im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz einzuhalten sind - sonst kann man ein Kleinwasserkraftwerk gar nicht bauen. Es ist also so, dass bei diesen Bauten auch die Umweltschutzvorschriften einzuhalten sind.

Deshalb glaube ich eben: Der Schutz der Umwelt geschieht über diese Vorschriften. Wenn ein Projekt wirklich grosse Auswirkungen hat, dann ist es in der Regel eben nicht realisierbar. Und diese Projekte sind eben gar nicht mehr auf der Liste.

Bei den anderen Projekten halte ich es mit Kollege Hösli: Wenn wir die Förderung der erneuerbaren Energien haben wollen, warum schliessen wir das dann gerade bei der Wasserkraft aus? Diese Werke sind teilweise über fünfzig Jahre in Betrieb. Ich glaube, langfristig tragen sie etwas dazu bei. Vom Kanton Graubünden kann ich als Beispiel anfügen, dass es vielfach die Gemeinden sind, welche eben solche Projekte realisieren. Sie würden sich also auch gegen die Gemeinden und Kantone entscheiden - weil ja die Wasserkonzessionen dort meistens in der öffentlichen Hand sind -, wenn Sie hier der Minderheit folgen würden.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen und die schon vom Bundesrat als Kompromiss vorgeschlagene Untergrenze von 300 Kilowatt so im Gesetz zu fixieren.