Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-05-31
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-05-31
Wortprotokoll
Hier geht es um eine Ausnahmekompetenz des Bundesrates bei der Direktvermarktung. Ein Einzelantrag Graber, der dem Bundesrat eine solche zugestehen wollte, wurde im Ständerat in der ersten Lesung mit 18 zu 25 Stimmen abgelehnt. Unsere Kommission wurde aufgefordert, den Sachverhalt nochmals zu beurteilen. Es geht um die Frage, ob die Direktvermarktung obligatorisch sein soll oder ob der Bundesrat gewisse Anlagen ausnehmen kann. Der Kommission schien dieser Punkt nicht mehr sehr zentral, da ja in der KEV ohnehin nicht mehr allzu viel Geld sein wird. Zudem haben wir dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, die Limite für die Einmalvergütung zu erhöhen. Entsprechend werden kleine Anlagen eher eine Einmalvergütung als die KEV beantragen, zumal es bei der KEV eine Warteliste gibt.
Im Sinne einer Vermeidung weiterer Differenzen empfiehlt Ihnen die Kommission, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.