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Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2002-03-14

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Mit ihrer Parlamentarischen Initiative verlangt Kollegin Polla, dass im Zweckartikel des Forschungsgesetzes die Förderung der Geisteswissenschaften wie auch der Naturwissenschaften und der technischen Wissenschaften explizit erwähnt wird. Barbara Polla hat diese Parlamentarische Initiative vor einem Jahr, im März 2001, eingereicht, und zwar als Reaktion auf die Nichtberücksichtigung der Geisteswissenschaften bei der erstmaligen Vergabe der zehn Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS).

NFS sind ein neues Förderungsinstrument, das mit den Beschlüssen zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung, Technologie in den Jahren 2000-2003 eingeführt wurde. Das Erschrecken und die Empörung darüber, dass bei dieser Auswahl, bei dem durch den Schweizerischen Nationalfonds vorgenommenen Beurteilungsverfahren, die Geistes- und Sozialwissenschaften insgesamt herausfielen, hat in- und ausserhalb des Parlamentes hohe Wellen geworfen. Im Parlament wurden in beiden Räten neben dieser Parlamentarischen Initiative vor allem verschiedene Interpellationen eingereicht.

Ich erwähne zwei Fakten, die die alarmierende Situation, in der die Geistes- und Sozialwissenschaften stecken, illustrieren: Für die rund 60 Prozent Studierenden hierzulande, die Geistes- und Sozialwissenschaften studieren, stehen lediglich 23 Prozent der Mittel zur Verfügung. In den Naturwissenschaften beträgt das Verhältnis von Professoren zu Studierenden 1 zu 20, in den Geistes- und Sozialwissenschaften 1 zu 57.

Die durch die Auswahl der Forschungsschwerpunkte noch offensichtlicher gewordene Notsituation in den Geistes- und Sozialwissenschaften hat unmittelbar auch zu einer intensiven Debatte in der WBK über die ungleichen Spiesse zwischen "harten" und "weichen" Wissenschaften geführt. Als erste Konsequenz daraus haben wir via Nachtragskredit in der letzten Sommersession vier weitere NFS ermöglicht, darunter sind jetzt immerhin auch zwei sozialwissenschaftliche Schwerpunkte.

Darüber hinaus aber hat der Schock der Nichtberücksichtigung vor allem auch eine breite Diskussion in wissenschaftlichen Gremien und Kreisen wie auch in der Verwaltung über die dringlich nötigen Fördermassnahmen ausgelöst. So hat [PAGE 261] das EDI als erste Sofortmassnahme die Überprüfung des Auswahlverfahrens angeordnet. Als zweite Sofortmassnahme wurde eine vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft geleitete Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften eingesetzt, und zwar mit dem Auftrag, Vorschläge für die spezifische Förderung auszuarbeiten, die dann in der neuen Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung, Technologie in den Jahren 2004-2007 berücksichtigt werden. Diese Arbeitsgruppe liefert ihre Vorschläge Ende März ab, also in den nächsten Wochen. Weiter hat die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften als Konsequenz ihrer Diskussion Ende November einen Katalog mit verschiedenen Förderungsanträgen zuhanden der politischen und wissenschaftlichen Entscheidungsgremien verabschiedet.

Diese Anträge sind in die vorhin erwähnte Arbeitsgruppe eingeflossen. Gemäss den Verantwortlichen der Akademie sind diese Fördervorschläge dort gut aufgenommen worden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hatte die Kommission die Parlamentarische Initiative Polla zu beurteilen. Unbestritten ist in der WBK, dass die Sozial- und Geisteswissenschaften vordringlich und mit besonderen Massnahmen gefördert werden müssen, damit sie gegenüber den "harten" Wissenschaften nicht weiter ins Hintertreffen geraten. Deshalb wurde der Initiantin in der Diskussion der Kommission auch attestiert, dass sie mit ihrem Vorstoss ein deutliches und zum damaligen Zeitpunkt wichtiges politisches Signal gegeben hat. Diese Anerkennung kommt auch im Abstimmungsresultat der WBK zum Ausdruck: Die Kommission beantragt mit 12 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit sieht in der Unterstützung der Initiative nach wie vor eine nützliche Signalwirkung für die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften und will sie deshalb quasi als Pfand noch in der Hand behalten.

Warum aber ist eine Mehrheit der Kommission zum Schluss gekommen, dass der vorgeschlagene Förderungsweg über eine Änderung des Forschungsgesetzes mit der expliziten Erwähnung der Geisteswissenschaften nicht der richtige ist? Hier sind vor allem zwei Gründe zu nennen.

1. Im Forschungsgesetz ist als Grundsatz bereits heute die Förderung aller Wissenschaftszweige sowie die Möglichkeit, Dringlichkeiten festzulegen und Schwerpunkte zu setzen, verankert. Eine spezielle Aufzählung, wie sie die Initiative beantragt, ist darum in jedem Fall heikel. Dies hat Kollegin Polla selbst merken müssen: hat sie doch vergessen, in ihrer Aufzählung neben den Geisteswissenschaften die genauso förderungswürdigen Sozialwissenschaften zu erwähnen.

2. Bereits heute ist in den Statuten des Nationalfonds festgehalten, dass die Geistes-, Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Naturwissenschaften, die Medizin und die technischen Wissenschaften beim Nationalfonds grundsätzlich gleichgestellt sind.

Die Mehrheit der Kommission ist darum zum Schluss gekommen, dass es keine langwierige Gesetzesrevision mit einer problematischen Heraushebung einzelner Forschungszweige braucht, sondern den politischen Willen, jetzt rasch einen deutlichen Schwerpunkt bei der Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften zu setzen, was gemäss geltendem Forschungsgesetz möglich ist. Es gilt, diesen politischen Willen durch konkrete Massnahmen umzusetzen, vor allem in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007, die nächstes Jahr zu beraten ist. Nach Meinung der Kommission ist dieser politische Wille im Parlament und im Bundesrat vorhanden und aufgrund verschiedener Massnahmen - ich habe darauf hingewiesen - auch bereits am Werk. Es wird nächstes Jahr darum an uns sein, den Willen via Fördermassnahmen in den Beschlüssen gemäss der erwähnten BFT-Botschaft nachhaltig abzusichern.

Deshalb empfehle ich Ihnen im Namen der Kommission, die Parlamentarische Initiative, die eine Revision des Forschungsgesetzes will, als nicht geeignetes Förderinstrument abzulehnen.

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