Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-05-31
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-05-31
Wortprotokoll
Ich will es einleitend klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen: Biogas ist eine erneuerbare Energie. Grundsätzlich ist es daher durchaus verständlich, wenn namentlich Vertreter der Gasbranche verlangen, dass aus dem Erdgasnetz bezogenes Biogas beim erneuerbaren Anteil angerechnet werde. Warum wollen nun die Kommissionsminderheit und auch die Kantone, die für die Energiepolitik im Gebäudebereich zuständig sind, davon nichts wissen? Ich will Ihnen die wichtigsten Argumente noch einmal kurz wiederholen und einleitend auch darauf hinweisen, dass die kantonalen Energiedirektorinnen [PAGE 284] und -direktoren zu dieser Frage zahlreiche und sehr eingehende Diskussionen geführt haben, namentlich auch im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Verabschiedung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken).
1. Aufwendige Kontrollen wären unabdingbar: Es ist derzeit technisch nicht möglich, den Anteil Biogas im Erdgas zu bestimmen. Der Nachweis kann also nur über Zertifikate erfolgen. Diese sind aber nicht unproblematisch, namentlich wenn der Nachweis in anderen Ländern erbracht werden muss. Sogar die Branche bestätigt, dass das internationale Zertifizierungssystem in Bezug auf den Anteil von Biogas oft nicht vertrauenswürdig ist. Die Kantone haben daher im Rahmen der Muken von einer Anerkennung abgesehen. Das Baubewilligungsverfahren ist dazu einfach nicht geeignet. Um Missbräuche zu verhindern, müssten rechtliche Grundlagen für eine periodische Überprüfung geschaffen werden, was aber zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen und unverhältnismässig hohe administrative Kosten verursachen würde.
2. Hauseigentümer gehen finanzielle Risiken ein: Wenn die Kantone also diese aufwendigen Kontrollen regelmässig durchführten und dabei im Einzelfall zum Schluss kämen, der Biogasanteil sei nicht mehr gewährleistet, müsste der Bauherr zu Ersatzmassnahmen verpflichtet werden, um die betreffenden Auflagen der Baubewilligung zu erfüllen. Die finanziellen Risiken für die Hauseigentümer wären daher nicht unbedeutend.
3. Es besteht ein sehr geringes Potenzial für Biogas: Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass die Bedeutung des Biogases heute sehr marginal ist. Lediglich einige Tausendstel des Gesamtenergiebedarfs werden damit abgedeckt. Auch das Entwicklungspotenzial ist sehr limitiert. Ein so aufwendiges Verfahren rechtfertigt sich daher nicht.
Ich ersuche Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen, damit erneut einen Schritt in Richtung Differenzbereinigung zu machen und eben diese Differenz zum Nationalrat in seinem Sinne und im Sinne des Bundesrates auszuräumen.