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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-05-31

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-05-31

Wortprotokoll

Dieser Antrag der Minderheit Matter liegt sowohl bei der Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien vor wie auch bei der Umsetzung des Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Der Antrag zur Vorlage zum Informationsaustausch über Finanzkonten mit Australien, der hier als Antrag der Minderheit Matter vorliegt, wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Der analoge Antrag zur Vorlage zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU, also zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit der EU, wurde ebenfalls mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Argumente der Minderheit haben Sie gehört. Es wurde unter anderem Singapur angeführt, das hier in dieser Frage eine andere Strategie fahre, und dass doch die Schweiz dieser Strategie auch folgen könne. Die Kommissionsmehrheit vertrat aber die Auffassung, die Schweiz solle nicht länger defensiv agieren und vielmehr vermeiden, dass ihr vorgeworfen wird, sie lasse sich bei der Umsetzung ihrer OECD-Verpflichtungen zu viel Zeit. Es wurde auch angeführt, dass dies eine Frage der Glaubwürdigkeit der Schweiz sei: Mein Kollege Lüscher hat vorhin erwähnt, dass das Land, das probiert hat, Bedingungen zu stellen, Panama ist. Wenn wir uns hier in dieser Legiferierung nun an Panama orientieren, dann sind wir wahrscheinlich definitiv auf dem falschen Dampfer.

Zum Schluss vonseiten der Redaktionskommission noch folgende Bemerkung, die wichtig ist: Die Redaktionskommission hat darauf hingewiesen, dass in Artikel 3 des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU - das ist auf Seite 4 der Fahne - das Inkrafttreten erwähnt wird. Das steht aber unter dem Titel "Bundesgesetz über die Aufhebung des Zinsbesteuerungsgesetzes vom 17. Dezember 2004 und des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2012 über die internationale Quellenbesteuerung". Da diese Erlasse aber aufgehoben werden, kann es hier nicht um ein Inkrafttreten gehen. Die Redaktionskommission schlägt deshalb vor, dass dieser Passus des Inkrafttretens beim Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU eingefügt wird, dort bei Artikel 3, der bislang nur einen Absatz hat. Dort soll also ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, der sich auf das Inkrafttreten bezieht.

Damit wir deswegen keine Differenzbereinigung mit dem Ständerat machen müssen, wurde in der Kommission beantragt, dies der Redaktionskommission zu überlassen. Die Kommission hat das so gutgeheissen.

Auch ich bitte Sie, diesem Vorgehen zuzustimmen. [PAGE 771]