Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-05-31
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-05-31
Wortprotokoll
(Pfeifen der Lautsprecheranlage) Das scheinen noch Nachwehen der gestrigen Mikrofonpanne zu sein - umso wichtiger scheint es mir, dass wir im vorliegenden Fall keine Pannen auslösen.
Ich danke zunächst dem Bundesrat für die Stellungnahme zu dieser Interpellation. Der Auslöser dieses Vorstosses waren ja die Veränderungen, die sich mit dem Fahrplanwechsel 2015 ergeben haben. Dieser hat in der Ostschweiz oder, wenn man es noch etwas enger fasst, im Fürstenland und auch in Teilen des Thurgaus zu Verbesserungen, aber auch zu Verschlechterungen geführt. So ist zweifelsohne der Sprinter zwischen Zürich und St. Gallen eine klare Angebotsverbesserung und als solche zu werten. Er führt nebenbei auch zu einer schnelleren Verbindung ins Rheintal. Der Bundesrat weist denn in seiner Stellungnahme auch darauf hin, dass der Sprinter einem ausdrücklichen Wunsch des Kantons St. Gallen entspricht. Allerdings, und das ist der Wermutstropfen, darf eine solche Verbesserung nicht zulasten einer anderen, wirtschaftlich auch starken Region gehen. Es ist erfreulich, dass St. Gallen so angebunden ist, aber gerade die Region Wil ist natürlich ein wirtschaftlich starkes Zentrum, im Übrigen auch eine exportstarke Region. Es kann nicht sein, dass solche Verbesserungen letztlich auch innerkantonal dazu führen, dass eine Region sozusagen gegen die andere ausgespielt wird.
Auf jeden Fall ist es im Fürstenland zu Qualitätseinbussen beim Rollmaterial gekommen, die einschneidend sind. Gerade Familien und auch behinderte Menschen werden klar benachteiligt. Ich habe aber mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat es unterstützt, dass möglichst frühzeitig eine Umstellung des Rollmaterials in dieser Region erfolgen soll. Auch erfreulich ist, dass der Bundesrat spätestens 2021 den IC im Korridor Wil, Uzwil, Flawil und Gossau wieder mit Bern durchbinden will.
In der Stellungnahme des Bundesrates schimmert durch, die Durchbindung nach Basel sei ein Wunsch des Kantons St. Gallen gewesen. Das ist nicht so - die Durchbindung nach Basel dient der Direktverbindung zwischen Aarau und dem Flughafen Zürich. Ich habe Verständnis dafür, aber es ist sicherlich kein besonderer Wunsch des Kantons St. Gallen gewesen.
Was ich hingegen nicht nachvollziehen kann, ist die Verknüpfung der Fernverkehrskonzession mit dem Raumkonzept. Ich erinnere daran, dass der Bund und die Kantone - also damals die KdK - beim Erlass des Raumkonzepts übereingekommen sind, dass das Raumkonzept keine verbindliche, ja schon gar keine rechtsverbindliche Planungsgrundlage darstellt und nur als Orientierungshilfe dient. Ich möchte gerne auf den zweiten Absatz Ihrer Antwort auf die erste Frage hinweisen, Frau Bundesrätin: "Die Erneuerung der Fernverkehrskonzession mit dem Fahrplanwechsel 2018 hat übergeordnet zum Ziel, den Kundennutzen zu erhöhen und das Fernverkehrsnetz langfristig auf das Raumkonzept Schweiz abzustimmen. Die konkreten Durchbindungen über die Verbindung von metropolitanen und grossstädtischen [PAGE 294] Zentren hinaus sind nicht Gegenstand der Fernverkehrskonzession."
Hier hat die Verwaltung offensichtlich eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Das Fernverkehrsnetz muss grosse und mittlere Zentren wie ebenfalls Agglomerationen auch in Zukunft berücksichtigen. Das ist im Moment so, und es soll auch in Zukunft so sein. Das Raumkonzept könnte aus meiner Sicht dann als Planungsgrundlage akzeptiert werden, wenn es angepasst würde. Man müsste es also einerseits gesetzlich verankern. Dann müsste man es aber auch anpassen, und es müsste in einem solchen Fall gleichfalls den tatsächlichen Raumentwicklungen gerecht werden. Der Raum Ostschweiz/Bodensee müsste also dann auch zu einem Metropolitanraum werden. Dieser Raum erfüllt im Übrigen bereits heute die Kriterien betreffend Einwohnerzahl oder Pendlerströme und Internationalität, weil es sich ja um einen grenzüberschreitenden Raum handelt.
In dieser Hinsicht wären die Kriterien für einen Metropolitanraum sicherlich erfüllt, und ich bin zuversichtlich, Frau Bundesrätin, dass das ARE bei einer allfälligen Neudefinition des Raumkonzeptes diesen Kriterien wird Rechnung tragen können.
Ich erkläre mich deshalb teilweise befriedigt.