Glättli Balthasar · Nationalrat · 2016-05-31
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2016-05-31
Wortprotokoll
Ihre Staatspolitische Kommission hatte über die Initiative der SVP-Fraktion zu entscheiden, die Ihnen beantragt, dass das verfassungsmässig geregelte Recht auf Hilfe in Notlagen dann endet, wenn eine Person keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz mehr hat.
Ihre Kommission hat in der Mehrheit ganz klar festgehalten, dass aus ihrer Sicht nicht nur der Aspekt der Überlebenshilfe sehr stark zu gewichten ist, sondern auch die Wahrung der Menschenwürde, die Ihre Kommission als wesentliche Aufgabe unseres Staates betrachtet. Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass die Nothilfe eben nicht eine Art von "Sozialhilfe light" ist, sondern dass die Nothilfe sehr viel niedrigere Ansätze hat und dass sie letztlich nur zur Gewährleistung der allergrundlegendsten Bedürfnisse da ist. Das heisst, es geht darum zu verhindern, dass in der Schweiz ein Mensch erfriert, verhungert oder keine medizinische Nothilfe erhält, wenn er beispielsweise eine schwere Krankheit hat.
Die Überlegungen, die Ihre Kommission geleitet haben, gingen aber auch in Richtung der Auswirkungen, die für alle anderen Menschen in der Schweiz da wären, wenn wir diese Änderung annehmen würden. Es würde nämlich bedeuten, dass ein beträchtlich grösserer Teil der Menschen untertauchen oder mangels anderer Möglichkeiten, ihr Leben zu fristen, in die Kriminalität abrutschen würde. Das wollen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, das wollen wir unserem Land nicht zumuten.
Schliesslich möchte ich Ihnen nicht verhehlen, dass ein Teil der Kommission ganz explizit auch auf Folgendes hingewiesen hat: Wenn es denn darum ginge, das Ziel zu verfolgen, das die SVP jetzt auch in ihrer Begründung angeführt hat, nämlich Menschen zurückzuschaffen, deren Asylgesuch abgewiesen worden ist, dann wären die bereits existierenden Formen von Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft diejenigen Elemente, die wirklich garantieren könnten, dass eine Person dann abreist. Die Gefahr, dass sie einfach untertaucht, ist viel grösser, wenn man sie - sogar ohne Nothilfe - einfach auf die Strasse stellt.
Mit diesen Überlegungen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 14 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.