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Stamm Luzi · Nationalrat · 2016-05-31

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-05-31

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Titel meiner parlamentarischen Initiative ist "Asyl. Kein Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz". Mit jedem Monat, mit jedem Jahr, in denen ich die Flüchtlingssituation betrachte, scheint mir dieser Vorstoss wichtiger zu sein und mehr Sinn zu machen. Der Text des darin vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikels 121b lautet wie folgt: "Wer in der Schweiz Asyl beantragt oder als Flüchtling in der Schweiz anerkannt wird, erwirbt damit noch keinen Anspruch, auf Schweizer Boden aufgenommen zu werden respektive in der Schweiz bleiben zu können. Der Bund und die Kantone betreiben im Ausland in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Roten Kreuz und anderen internationalen Organisationen Flüchtlingszentren, in welchen Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge langfristig untergebracht werden können." Das ist der Kern meiner Initiative.

Die ganze Flüchtlingskonvention basiert - das zeigt schon das Jahr ihrer Entstehung - offensichtlich auf dem, was man im Zweiten Weltkrieg erlebt hat. Während des Zweiten Weltkriegs war nicht einmal in Ansätzen denkbar, den Betroffenen und Bedrängten in Deutschland Hilfe zu geben: Denjenigen, die es bis zur Grenze schafften und um Einlass baten, konnte man nur helfen, indem man sie aufnahm.

Die Situation hat sich grundsätzlich geändert, weil es keinen internationalen Konflikt gibt, bei dem nicht an Ort und Stelle oder zumindest in der Nähe des Konfliktortes Hilfe geleistet werden könnte. Das sollten wir unbedingt tun, wenn wir bedenken, dass jeder vor Ort eingesetzte Franken unendlich viel mehr Menschlichkeit und Hilfe bringt, als wenn eine [PAGE 779] kleine Zahl der Betroffenen in die Schweiz transferiert wird und wir das Geld hier ausgeben. Wir sollten also Hilfe vor Ort leisten, und wir sollten das auch als Grundsatz in die Schweizer Gesetzgebung schreiben.

Die Schweiz als Sitzstaat des Internationalen Roten Kreuzes ist ja geradezu prädestiniert, so etwas zu machen. Stellen Sie sich z. B. die schlimmsten Konflikte wie zurzeit jenen in Syrien vor: Dort hören wir vom IKRK, dass nicht genug Medikamente, nicht genug Geld und nicht genug Helfer vorhanden sind. Wer, wenn nicht die Schweiz, könnte da sinnvoll und effizient helfen?

Dieser Gedanke, der in meinem Vorstoss enthalten ist, ist zentral. Sagen Sie mir: Weshalb soll es nicht zumutbar sein, z. B. von syrischen Ärzten, die fliehen und in der Schweiz anklopfen oder in Europa einen Asylantrag stellen, zu verlangen, uns in diesen Flüchtlingslagern in Libanon, Jordanien oder wo auch immer zu helfen? Das wäre doch eine ausserordentlich gute Sache für alle Beteiligten.

Die Schweiz ist viel weniger allein, als man denkt. Ich habe selbst gestaunt, als ich im deutschen Grundgesetz Artikel 16a gelesen habe. Absatz 1 lautet kurz und bündig: "Politisch Verfolgte geniessen Asylrecht." Unmittelbar darauf heisst es: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens ... sichergestellt ist." Im deutschen Grundgesetz gibt es also den Grundsatz, dass Deutschland nicht verpflichtet ist, irgendjemanden aus der EU aufzunehmen. Nun sagen Sie mir, was z. B. gegen folgendes Beispiel sprechen sollte: Die Italiener haben das Problem, dass sie auf ihren Kriegsschiffen Gestrandete entgegennehmen und diese dann in Sizilien ankommen. Weshalb sollte die Schweiz mit Italien keinen Vertrag abschliessen können, durch welchen wir die Finanzen geben und den Italienern dabei helfen, auf Sizilien ein Flüchtlingszentrum zu bauen und zu finanzieren? Dito in Jordanien oder Nordafrika, wo auch immer. Einen solchen Vorstoss zu überweisen wäre eine Sache der Menschlichkeit.