Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-05-31
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-05-31
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit aus elf Kommissionsmitgliedern, welche bei der Prämienverbilligung Handlungsbedarf sieht und deshalb beantragt, der Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. In dieser Phase geht es um den Handlungsbedarf - und bei der Prämienverbilligung gibt es Handlungsbedarf, sowohl in materieller wie auch in finanzieller Hinsicht.
Materiell, also bei den Anspruchsvoraussetzungen, haben wir von Bundesseite her leider keinen Einfluss. Es gibt aber immer noch Kantone, in denen Leute, welche es absolut nicht nötig haben, in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen. Es ist einfach stossend und unverständlich, dass Steuerabzüge für Haussanierungen oder Pensionskasseneinzahlungen zu Prämienverbilligungen führen können. Es ist auch nicht einzusehen, wieso studierende Kinder gutsituierter Eltern Prämienverbilligungen bekommen können. Leider kann der Bund keinen Einfluss auf die materiellen Voraussetzungen nehmen, weil dies rein eine Angelegenheit der Kantone ist.
Einfluss nehmen können wir auf Bundesebene hingegen auf die Finanzierung. Früher richteten sich die Bundesbeiträge nach den Kantonsmitteln. Wenn der Kanton weniger bezahlte, konnte auch der Bund seinen Beitrag kürzen. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs 2008 wurde der Finanzierungsmechanismus geändert: Der Bund bezahlt für die Prämienverbilligung jedes Jahr 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Kantone.
Der Bundesbeitrag steigt jedes Jahr. Diese automatische Anpassung wird damit begründet, dass der Bund mit der Definition des Leistungskataloges einen Einfluss auf die Gesundheitskosten hat. Der Einfluss der Kantone auf die [PAGE 778] Gesundheitskosten in ihrem Gebiet ist indes nicht minder gross: Die Kantone machen die Spitalplanung und genehmigen Tarife. Die unterschiedlichen kantonalen Gesundheitskosten sind ja auch die Ursache der enormen Prämienunterschiede. Es ist deshalb nicht einzusehen, wieso sich die Kantone nicht gleichermassen an der Finanzierung der Prämienverbilligung beteiligen.
Die Entflechtung von Kantons- und Bundesanteil durch den neuen Finanzausgleich hat dazu geführt, dass sich verschiedene Kantone aus ihrer Verantwortung zurückziehen. Betrug der Anteil des Kantonsbeitrages 2010 noch 50 Prozent, reduzierte er sich bis 2014 auf 44 Prozent. Am tiefsten liegt er im Kanton Bern mit einem Anteil von 13 Prozent. Es gibt selbstverständlich auch Kantone, welche ihren Beitrag konstant halten. Es gibt aber eben auch Kantone, welche die Prämienverbilligung reduzieren und mit den nichtausgeschütteten Prämienverbilligungen indirekt einen Beitrag zur Entlastung ihres Staatshaushaltes leisten.
Der Bund ist indes auch unter Spardruck. Nach dem bundesrätlichen Entwurf zum Stabilisierungsprogramm sollte die Prämienverbilligung einen Sparbeitrag leisten, indem der Betrag von 7,5 auf 7,3 Prozent der Bruttogesundheitskosten reduziert werden soll. Ein Sparbeitrag könnte indes auch erzielt werden, wenn der Bundesbeitrag wieder an den Kantonsbeitrag geknüpft würde, was fairer und sachgerechter wäre als eine Rasenmäherkürzung, welche nur jene Kantone straft, welche ihre Verantwortung wahrnehmen und sich nicht aus der Finanzierung der Prämienverbilligung zurückgezogen haben oder zurückziehen. Das frühere System, bei dem die Bundesbeiträge im Verhältnis zu den Kantonsbeiträgen gleich bleiben mussten, war klar fairer und auch stärker verursachergerecht als das heutige System der bedingungslosen Ausschüttung.
Der Text der parlamentarischen Initiative ist etwas eng gefasst. Wir sehen aber Reformbedarf bei der Prämienverbilligung, wie es der Titel sagt, und in dieser ersten Phase geht es um den Handlungsbedarf.
Ich bitte Sie daher mit der starken Minderheit der SGK, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.