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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2002-03-14

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Mit meiner Parlamentarischen Initiative schlage ich ein Gesetz vor, mit dem Gender-Mainstreaming auf Bundesebene ein verbindliches Leitprinzip werden soll. Die Gestalt des Gesetzes und seinen genauen Inhalt habe ich bewusst offen gelassen. Es soll die Aufgabe des Parlamentes sein, dies zu konkretisieren. Es soll ein klares, schlankes Gesetz werden, mit dem das Prinzip des Gender-Mainstreaming verankert werden soll.

Viele von Ihnen werden sich fragen, was Gender-Mainstreaming ist. In der Schweiz ist dieser Begriff recht neu, in den skandinavischen Ländern und in den Niederlanden kennt man ihn schon länger. Gender steht für Rollen, Rechte und Pflichten, die Frauen und Männer von der Gesellschaft zugeschrieben bekommen; Mainstreaming steht für Selbstverständlichkeit. Bei jedem politischen Handeln soll der Aspekt der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigt werden. Auch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen haben sich mit diesem Ansatz beschäftigt und sein Potenzial aufgezeigt. 1998 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, Gender-Mainstreaming als Instrument zur Förderung der Gleichstellung einzusetzen. Die Schweiz ist also gefordert, hier zu handeln. Das Konzept des Gender-Mainstreaming richtet sich an alle Akteure, die an der politischen Gestaltung beteiligt sind, also auch an uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Der Aspekt der Gleichstellung soll in alle Ressorts, deren Arbeit nach aussen gerichtet ist, integriert werden, beispielsweise in die Finanz- und Bildungspolitik, aber auch in jene Ressorts, die nach innen gerichtet sind, also etwa die Personalpolitik. Nur so kann sichergestellt werden, dass wir der tatsächlichen Gleichstellung näher kommen.

Warum verlange ich ein Gesetz? Im Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann von 1999 wird gefordert, dass die geschlechterbezogene Perspektive in die Rechtsvorschriften einbezogen werden muss und dass in allen öffentlichen Politikbereichen, Programmen und Projekten die Perspektive der Gleichstellung anzuwenden ist. Um dies verbindlich sicherzustellen, ist ein Gesetz nötig. Gleichstellung ist eine Querschnittaufgabe, die alle Bereiche berührt. Um die Gleichstellung als Selbstverständlichkeit in allen Politikbereichen zu verankern, braucht es daher einen klaren gesetzlichen Auftrag.

[PAGE 266] Ich bitte Sie daher, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.