Speck Christian · Nationalrat · 2002-03-14
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-14
Wortprotokoll
Ich spreche zu den beiden Parlamentarischen Initiativen "Reduktionsziel im CO2-Gesetz. Anpassung an das Kyoto-Protokoll" und "Reduktionsziel im CO2-Gesetz. Berücksichtigung des gesamten CO2-Haushaltes". Einige Vorbemerkungen zu den Gründen, welche die SVP-Fraktion dazu veranlassen, Änderungen am CO2-Gesetz zu verlangen, obschon die Inkraftsetzung erst vor zwei Jahren, am 1. Mai 2000, erfolgte: Bereits in der Vernehmlassung zum CO2-Gesetz und auch bei den Gesetzesberatungen haben wir immer wieder klar festgehalten, dass unsere Partei zu den im Kyoto-Protokoll festgehaltenen Klimabeschlüssen steht. Das ist auch heute noch der Fall. Wir sind aber nicht bereit, über die Vorgaben dieser Beschlüsse hinauszugehen.
Wir sind auch nicht bereit, die Klimapolitik als Vorwand für die Erhebung von neuen Steuern und Abgaben zu akzeptieren. Dass dieser Vorbehalt nicht unbegründet ist, haben die Diskussionen um die in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 abgelehnten Energiesteuern gezeigt. Damals wurde von Bundesrat Leuenberger auch angekündigt, dass im Jahre 2004 trotz aller vorgesehenen freiwilligen Massnahmen zur Erreichung der vorgegebenen CO2-Emissions-Zielwerte neue Abgaben erhoben werden müssten. Die Rede war damals unter anderem von einem Preisaufschlag von 50 Rappen pro Liter allein für das Benzin. Auch nach der Abstimmung, auch heute noch, nachdem die freiwilligen Massnahmen bereits angelaufen sind, glauben die Beamten im UVEK offenbar, dass neue Steuern erhoben werden müssen, um die CO2-Ziele zu erreichen. Die Kompetenz dazu liegt bekanntlich beim Bundesrat. Das Parlament wird dannzumal lediglich über die Höhe der Abgaben entscheiden können.
Unter diesen Vorzeichen hat unsere Partei ein Grundsatzpapier zur schweizerischen Klimapolitik erarbeitet. Dessen Zielsetzung ist im Titel "CO2-Reduktion ohne neue Steuern und Abgaben - für eine flexible Klimapolitik" festgehalten. Neben den heute zur Diskussion stehenden Parlamentarischen Initiativen haben wir verschiedene Vorstösse dazu eingereicht, so insbesondere die Motion "Umgestaltung der Treibstoffbesteuerung zur Bevorzugung klimafreundlicher [PAGE 263] Treibstoffe" (01.3227). Diese bezweckt, den Steuersatz für Dieseltreibstoff pro Liter um 10 Rappen unter dem Steuersatz für Benzin anzusetzen.
Der Ständerat hat diesbezüglich am 6. März gegen den Willen des Bundesrates mit 23 zu 7 Stimmen die Motion der UREK-SR "Haushaltneutrale Verbilligung von Diesel, Erd-, Flüssig- und Biogas zwecks Minderung des CO2-Ausstosses des Verkehrsbereiches" (01.3690) überwiesen, mit welcher der Steuersatz für Diesel um mindestens 25 Rappen pro Liter und derjenige für Erd-, Flüssig- und Biogas um mindestens 50 Rappen pro Liter gesenkt werden soll.
Die SVP-Fraktion wird ihre weniger weit gehende Motion zurückziehen, sobald der Nationalrat der ständerätlichen Motion zugestimmt hat. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch unser Postulat für die Einsetzung flexibler Instrumente zur Reduktion der CO2-Emissionen, welches der Bundesrat entgegennehmen will.
Bei allen Vorstössen haben wir die Entwicklung der internationalen Klimabeschlüsse berücksichtigt und die Weiterentwicklung des Kyoto-Protokolles beachtet. An den Konferenzen von Den Haag, Bonn und zuletzt Marrakesch wurden auf Druck der grossen Verursacherländer zum Teil markante Änderungen am Kyoto-Protokoll vorgenommen, dies insbesondere mit dem Einbezug der Senken und des Waldzuwachses seit 1990. Die Schweiz kann die Senken mit einbeziehen, was im CO2-Gesetz nicht vorgesehen und nicht enthalten ist. Wir werden sehen, wie das Buwal darauf reagiert. Eine Berücksichtigung der internationalen Beschlüsse in diesem Bereich wäre eine Überraschung vonseiten des Buwal, obschon damit unser Land im Wettbewerb international nicht benachteiligt würde.
Unser CO2-Gesetz wurde als erstes Klimagesetz beschlossen, die Vorarbeiten begannen vor dem Zustandekommen des Kyoto-Protokolles. Alle Nachfolgekonferenzen haben die Differenzen zu unserer Lösung verstärkt. Der Einbezug der Senken ist dabei die markanteste Änderung. Sie können heute die Parlamentarischen Initiativen ablehnen, Sie werden jedoch bei der Ratifizierung des Abkommens über diese Differenzen diskutieren müssen. Die Ratifizierung des Abkommens soll unserem Parlament bereits in diesem Jahr vorgelegt und beschlossen werden. Bei der Ratifizierung wird die Übereinstimmung des CO2-Gesetzes mit dem Abkommen geprüft werden müssen.
Neben dem Einbezug der Senken beinhaltet die Höhe des Reduktionszieles die grösste Abweichung zum Kyoto-Protokoll. Es verlangt gegenüber dem Stand von 1990 eine Reduktion der Emissionen um 8 Prozent bis zum Jahr 2010. Das beschlossene CO2-Gesetz verlangt dagegen eine Reduktion um 10 Prozent. Es ist nicht einzusehen, warum unser Land mit einem Anteil von weltweit 0,2 Prozent an den CO2-Emissionen päpstlicher als der Papst sein und strengere Massstäbe als andere vergleichbare Staaten mit ähnlichen industriellen Strukturen anlegen soll. Sturheit und mangelnde Lernfähigkeit sollten nicht Markenzeichen der schweizerischen CO2-Politik sein.
Die endgültige Form des Kyoto-Abkommens wurde erst im vergangenen November in Marrakesch beschlossen. Wir finden, dass die Schweiz gut daran tut, markante Abweichungen von diesen Beschlüssen bei unserer Gesetzgebung zu korrigieren. Wer die Entwicklung beobachtet, kommt nicht um den Eindruck herum, dass bei unserer Klimapolitik strengere Massstäbe angelegt werden, um bei Nichterreichen der vorgegebenen Ziele durch die Hintertüre neue Energiesteuern einzuführen.
Sie haben heute noch Gelegenheit, über Inhalte unserer Klimapolitik zu diskutieren. Im Jahre 2003 oder 2004 werden Sie nur noch über die Höhe der Abgaben zu befinden haben.