Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-06-02
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Gerade bei schwierigen politischen Fragen ist es gut, wenn man einen kühlen Kopf bewahrt und überlegt, bevor man entscheidet. Jetzt können wir darüber streiten, ob wir hier eine rechtliche oder eine politische Frage vor uns haben. Ich glaube, wir müssen uns nicht darüber streiten. Wir haben vor uns eine rechtliche und eine politische Frage, und wir müssen heute eben beide Fragen gleichzeitig beantworten. Das ist etwas unangenehm, aber das ist nun halt unsere Pflicht, deshalb sind wir gewählt worden. Sie erlauben mir zwei kurze Bemerkungen zur rechtlichen Frage und dann zur politischen.
Ich bin ja froh, dass wir zwei Bundesämter oder Behörden haben, die Rechtsgutachten abgegeben haben und die - was bei Juristen selten ist - gleicher Meinung sind. Sie sind beide der einfachen Meinung, dass heute eine Ratifikation des Kroatien-Protokolls verfassungswidrig wäre; heute wäre eine Ratifikation verfassungswidrig. Nun gibt es abweichende Meinungen, die zum Teil auch publiziert worden sind. Man kann ja wirklich der Meinung sein, das Kroatien-Protokoll sei kein neuer Staatsvertrag. Aber wenn man diese Meinung vertritt, dann muss man auch konsequent sein. Das würde dann heissen, die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien wäre auch kein neuer Vertrag gewesen, hätte auch nicht dem Referendum unterstehen müssen, die Ausdehnung von 15 auf 25 Staaten in der EU auch nicht - das Volk hätte auch nichts dazu zu sagen gehabt. Kollege Berberat hat völlig Recht; konsequenterweise wäre die Ausweitung auf die Türkei auch kein neuer Vertrag und müsste auch nicht dem Volk vorgelegt werden. Da muss sich vielleicht jede und jeder von uns, Jurist oder nicht Jurist, überlegen, ob das sein kann oder nicht.
Dann kann man sagen, die Genehmigung, die wir heute vor uns haben, sei ja nicht verfassungswidrig. Wir könnten das Protokoll ja genehmigen, denn nur die Ratifikation, die der Bundesrat später mache, könne verfassungswidrig sein. Das stimmt juristisch. Die heutige Genehmigung ist nicht verfassungswidrig. Wir geben dem Bundesrat nur das Recht, etwas Verfassungswidriges zu unterzeichnen. Soll man das tun, oder soll man das nicht tun? Wir sind in einem Land - es ist gesagt worden - ohne Verfassungsgerichtsbarkeit. Wir hier drin sind mit dem Nationalrat zusammen das Verfassungsgericht. Und wenn wir dem Bundesrat die Genehmigung erteilen, etwas zu unterzeichnen, dann ist es unsere, ich möchte fast sagen, "verdammte" Pflicht, vorher zu prüfen, ob diese Genehmigung eigentlich eine Verfassungsgrundlage hat oder nicht. Sich einfach zurückzulehnen und zu sagen, der Bundesrat solle dann überlegen, ob es verfassungsmässig sei oder nicht, das geht nicht.
Natürlich werden hier drin normalerweise völkerrechtliche Genehmigungen ohne Bedingungen an den Bundesrat erteilt, das stimmt, und wir diskutieren heute eine Auftragserteilung, eine Genehmigung mit Bedingungen. Warum? Der Unterschied ist der - und da haben wir seit dem Zweiten Weltkrieg kein einziges Präjudiz gefunden -: Wir diskutieren hier über die Genehmigung eines Staatsvertrages, der heute klar verfassungswidrig ist - das hatten wir noch nie! In dieser Situation wird sich das Parlament doch wohl überlegen dürfen und, möchte ich meinen, überlegen müssen, ob diese Genehmigung bedingungslos erfolgen darf oder nicht. Ich bin der Meinung, dass sie nicht so erfolgen darf.
Nun sind mir der Zusammenhang mit Horizon 2020 und die Bedeutung von Horizon 2020 für unseren Forschungsstandort auch bewusst. Es ist verschiedentlich behauptet worden, es gebe einen Automatismus zwischen unserem heutigen Entscheid und dem Schicksal von Horizon 2020 - einfach so. Nun steht tatsächlich in einer Vereinbarung mit der EU die Frist vom 9. Februar 2017, und Kollege Jositsch hat Recht: Die EU hat diese Frist nicht frei erfunden, sondern wir haben diese Frist gemacht. Ist das jetzt die Grundlage für einen Automatismus? Nein, es gibt keinen Automatismus! Auf diese Frage hin hat Bundesrat Burkhalter, immerhin unser Aussenminister, in der Aussenpolitischen Kommission gesagt: "Théoriquement, sans protocole croate, on ne peut pas avoir la 'Vollassoziierung', mais des discussions sont possibles ... En bref, si on réussit à trouver des solutions sur la libre circulation et l'extension à la Croatie, on aura la pleine association. Mais l'inverse n'est pas forcément vrai."
Trotz dieser Frist in der Vereinbarung mit der EU ist diese Frist weiterhin verhandelbar. Das klingt komisch, aber warum ist das so? Die Antwort hat uns das Bundesamt für Justiz gegeben. Das Bundesamt für Justiz schreibt im ersten Gutachten, das Ihnen auch zugänglich ist, auf Seite 6 von 8: "Insbesondere wissen unsere Vertragspartner", also die EU, "dass die Schweiz vor der Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine einvernehmliche Lösung erzielen will. Die EU kann und muss also vor diesem Hintergrund nach Treu und Glauben die Tragweite der am 4. März 2016 erfolgten Vertragsunterzeichnung" - das ist die Vertragsunterzeichnung durch den Bundesrat - "einordnen und relativieren. Auch muss die EU ihre berechtigten Erwartungen in Bezug auf die weiteren Handlungen der Schweiz den aktuellen Gegebenheiten anpassen." Die Gegenseite weiss das. Sie wissen, dass wir hier am Verhandeln sind.
Deshalb ist die Aussage von Kollege Jositsch grundsätzlich falsch und damit auch die Grundlage seines ganzen Minderheitsantrages. Er hat vorhin gesagt, die Vereinbarung mit Kroatien falle am 9. Februar 2017 ohnehin weg, wenn wir keine Vereinbarung mit der EU hätten. Das stimmt rein rechtlich nicht. Am 9. Februar 2017 fällt überhaupt nichts weg, weder das Abkommen mit Kroatien noch die Personenfreizügigkeit, noch sonst irgendetwas. Am 9. Februar läuft zwar die Frist aus, in der gemäss Initiative und heutigem Verfassungstext die Schweiz die entsprechende Umsetzungsgesetzgebung gemacht haben müsste; das stimmt. Aber wenn wir sie bis dann nicht gemacht haben - da müssen Sie im Initiativtext weiterlesen, und das steht auch in der Verfassung -, dann muss lediglich, ich sag's jetzt etwas zynisch, der Bundesrat nachher eine Verordnungslösung suchen. Ich unterstreiche hier das Wort "nachher". Nachher! Der Bundesrat kann eine Verordnungslösung machen, schneller oder langsamer. In dieser Zeit kann er selbstverständlich mit der EU weiterverhandeln. Das wird er auch. Also so viel Intelligenz traue ich dem Bundesrat zu. Wir haben also keinen Automatismus für diese Vollassoziierung und auf der anderen Seite heute eine klare Verfassungswidrigkeit.
Jetzt noch kurz zur politischen Frage: Natürlich können wir heute sagen: "Wir genehmigen das Abkommen ohne Bedingungen. Wir wissen, dass es verfassungswidrig ist, und wir schauen einmal, wie das weiterläuft; das kommt dann schon gut, der Bundesrat macht das schon recht." Wir werden irgendwann einmal wieder bei Philippi landen. In der nächsten Zeit wird es einmal eine Volksabstimmung zu diesem Thema geben. Ich weiss noch nicht welche - vielleicht ein Referendum zum Kroatien-Protokoll, vielleicht auch nicht. Vielleicht wird es eine Volksabstimmung zur Rasa-Initiative geben oder zu einem Gegenvorschlag dazu, vielleicht auch nicht. Und vielleicht wird eine gesetzliche Umsetzung, die das Parlament hier macht, durch ein Referendum vor dem Volk landen. In jedem Falle wird am Schluss das Volk über diesen Fragenkomplex entscheiden müssen. Wir sind diejenigen, die zu dieser Frage dann auf dem Podium stehen werden.
Ich persönlich bin sehr daran interessiert, dass wir eine Lösung finden und eben nicht in eine Sackgasse hineinlaufen. Ich möchte auch nicht derjenige sein, der dem Volk erklärt, bereits bei der ersten Gelegenheit hätten wir hier im Bundeshaus absichtlich eine Verfassungswidrigkeit provoziert. Das möchte ich nicht. Ich möchte die Gelegenheiten nutzen, die wir haben, und die haben wir als Parlament nur heute - nur heute!
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der grossen Mehrheit der Kommission zu folgen.