Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-06-02
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Mit Überraschung und auch mit einer gewissen Irritation nehme ich zur Kenntnis, dass die Mehrheit der APK die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien an eine Killerbedingung für den schweizerischen Forschungs- und Innovationsstandort knüpft. Der Bundesrat hat zwar ausserordentlich spät, aber immerhin nun doch seine ursprüngliche Zurückhaltung bei der Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls über Bord geworfen und schlägt die Ermächtigung zur Ratifizierung ohne einschränkende Bedingung vor. Ich glaube, ich habe das richtig verstanden, und ich wäre froh, wenn Frau Bundesrätin Sommaruga diese Feststellung dann noch bestätigen könnte.
Der Nationalrat ist dem Bundesrat glücklicherweise bedenkenlos gefolgt. Und ich meine, dass der Ständerat im gleichen Sinne entscheiden sollte. Obwohl in diesem Raum wohl die Würfel bereits gefallen sind, will ich hier noch kurz drei Argumente aufführen:
1. Eine rasche Ratifizierung ist verfassungsrechtlich absolut unproblematisch, das wurde mehrmals auch von Leuten hier im Saal gesagt. Die renommierte Europarechtlerin Astrid Epiney, notabene auch Rektorin einer ebenso renommierten Schweizer Universität, hat in mehreren Rechtsgutachten und gut verständlich auch in der gestrigen "NZZ" klar dargelegt, dass es sich beim Kroatien-Protokoll nicht um einen neuen völkerrechtlichen Vertrag im Sinne von Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung handelt. Es geht lediglich um eine Modifikation des Freizügigkeitsabkommens. Zudem sprechen ja auch die strengen Übergangsfristen - zehn Jahre lang Kontingente - dafür, dass der neue Artikel der Bundesverfassung gar nicht tangiert ist.
2. Die von der Mehrheit vorgeschlagene Bedingung würde unseren starken Forschungsstandort aufs Schafott führen. Selbst wenn die juristische Auslegung durch die Gutachter des Bundesamtes für Justiz zutreffen würde, wäre das Knüpfen der Ratifizierung des Kroatien-Protokolls an die Bedingung einer vorangehenden einvernehmlichen Regelung der Zuwanderung politisch nicht zu vertreten. Wir dürfen angesichts der zu erwartenden katastrophalen Folgen bei der juristischen Auslegung nicht päpstlicher sein als der Papst. Auf dem Spiel steht nämlich unsere Beteiligung am europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020. Und da appelliere ich an unser Verantwortungsgefühl. Alle Vertreter der Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen, sekundiert von den Vertretern der Schweizer Industrie und der innovativen KMU, haben uns diese Woche einen veritablen Hilferuf gesendet. Nur mit einer raschen Unterzeichnung können nämlich die Schweizer Forscher ab 2017 vollumfänglich an Horizon 2020 partizipieren. Staatssekretär Dell'Ambrogio hat in der gestrigen "NZZ" konkrete Zahlen geliefert. Ein Ausschluss unserer Forscher aus dieser Kooperation wäre geradezu suizidal für unseren Forschungsstandort.
3. Damit komme ich zum letzten Argument. Die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz sollen bei der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung berücksichtigt werden. Wenn wir die prekäre Situation im Zusammenhang mit einer verunmöglichten Vollassoziierung an Horizon 2020 berücksichtigen, dann können wir zu keinem anderen Schluss kommen, als den Bundesrat ohne jedwede Bedingung zu einer baldigen Ratifizierung des Kroatien-Protokolls zu ermächtigen.
Es wäre übrigens geradezu absurd, fast gleichzeitig mit der Verabschiedung unseres ehrgeizigen Innovationsförderungsgesetzes zu Innosuisse eine grundlegende Verschlechterung des Innovationsstandortes zu provozieren. Denn in der Tat sind die europäischen Forschungsprogramme und insbesondere Horizon 2020 hauptsächlich auf angewandte Forschung ausgerichtet und tragen damit genau zu dem Wissenstransfer bei, den die neue Agentur Innosuisse fördern will.
Ich ersuche Sie aus all diesen Gründen daher inständig, die unsägliche und äusserst gefährliche Bedingung aus dem Bundesbeschluss zu kippen und den Antrag der Minderheit Jositsch zu unterstützen.