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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-06-02

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-02

Wortprotokoll

Ich mache es ganz kurz: Wir sind alle der Meinung, dass heute die Verfassungsmässigkeit zur Genehmigung respektive Ratifizierung dieses Protokolls nicht gegeben ist. Das hat es im Verlauf der letzten Jahrzehnte nicht mehr gegeben. Unter normalen Umständen, denke ich, hätte wahrscheinlich das Parlament gesagt: Okay, Bundesrat, komm dann mit dem Antrag auf Genehmigung, wenn die Verfassungsmässigkeit gegeben ist!

Hier haben wir aber einen speziellen Fall: Wir sind zeitlich in Not, und dementsprechend muss das Parlament zur Sicherstellung seiner Aufgabe eben eine Bedingung in den Text einfügen. Es ist eine Bedingung, lieber Kollege Lombardi, die sehr offen ausgestaltet ist und die sowohl eine Lösung über Europa wie auch eine innerstaatliche Lösung erlaubt, denn es gibt die Möglichkeit, dass der Bundesrat selbst durch eine bilaterale Erklärung EU-Schweiz die Umsetzung erreicht. Es ist etwas blauäugig, wenn man das glaubt, aber es gibt immer noch Leute, die an diese Lösung denken. Dann gibt es vielleicht einen Entscheid des Gemischten Ausschusses, oder schliesslich wäre auch noch möglich, dass der Bundesrat durch einen Staatsvertrag in seiner eigenen Kompetenz nach Artikel 7a RVOG eine Lösung findet. In all diesen Fällen würde dann die Verfassungsmässigkeit durch Beschlüsse im Wirkungsbereich des Bundesrates erreicht. Ich denke, dass er bei Erreichen des Ziels über die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung durch das Parlament die Befugnis bekommen wird, sei es durch einen Staatsvertrag, durch eine Umsetzungsgesetzgebung oder auch durch eine Verfassungsrevision, vielleicht mit einem direkten Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative.

Stellen Sie sich jetzt vor, liebe Kollegen, was passieren würde, wenn man dem Antrag der Minderheit Jositsch folgen würde und der Bundesrat diese Ratifizierung nicht frei von Bedingungen vornehmen könnte und unter dem Druck verschiedenster Kreise ratifizieren würde, beispielsweise schon bei der Paraphierung eines neuen Staatsvertrages, und wenn wir dann diesen Staatsvertrag nicht genehmigen würden. Dann hätten wir eine Situation, bei der einerseits eine Ratifizierung vorgenommen worden wäre und bei der andererseits das Parlament, das eigentlich die Aufgabe hat, die Verfassungsmässigkeit seiner Beschlüsse zu prüfen, diese Genehmigung verweigert. Das wäre eine Situation, die wir uns sicher nicht wünschen.

Der Text der Mehrheit mit der Bedingung lässt eben zu, dass wir dort, wo wir zuständig sind, die Verfassungsmässigkeit selbst überprüfen können: Das ist unsere Aufgabe, das ist unsere Pflicht. Der Zweck heiligt leider nicht alle Mittel. Wenn wir vom Risiko sprechen - da gelange ich vor allem an die Adresse von Herrn Jositsch -: Einerseits besteht das schon mehrfach genannte Risiko, dass uns im Abstimmungskampf tagtäglich um die Ohren gehauen wird, dass wir eine Ratifizierung ermöglichen, bei welcher die Verfassungsmässigkeit nicht gegeben ist. Damit besteht auch das Risiko, dass bei einem Referendum das Protokoll in der Volksabstimmung nicht genehmigt wird. Dann wären wir noch tiefer in der Sackgasse, lieber Kollege Lombardi!

Die andere Risikosituation ist die folgende: Herr Jositsch, Sie haben gefragt, was geschehe, wenn das Abkommen jetzt ratifiziert und später dann festgestellt werde, dass die Verfassungsmässigkeit tatsächlich nicht gegeben sei, da wir das Freizügigkeitsabkommen nicht weiterführen könnten. Dann hätten wir heute einen Beschluss gefasst, der eine vorsätzliche Verfassungswidrigkeit in sich bergen würde. Es geht um die Glaubwürdigkeit des Parlamentes, und es geht auch darum, dass wir in kommenden Diskussionen und Beschlüssen die nötige Kohärenz haben - auch wenn wir verständlicherweise durch Horizon 2020 unter Druck stehen.

Es ist schon von mehreren Sprechern gesagt worden, dass es auch möglich sei, die Frist zu verlängern. Es war ein Abkommen des Bundesrates, nicht des Parlamentes, das eine Teilassoziierung an Horizon 2020 ermöglichte. Es ist sehr wohl zu empfehlen, dass sich die beim Bund zuständigen Stellen auf diese Situation einstellen und versuchen, Verhandlungen aufzunehmen. Das Ziel ist ja schlussendlich die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung. Ohne die Rettung der Freizügigkeit gibt es auch künftig keine Vorlage zu Horizon 2020.

Dementsprechend ist es sinnvoll und nötig, der Mehrheit zuzustimmen.