Noser Ruedi · Ständerat · 2016-06-02
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-02
Wortprotokoll
Die Debatte hat vieles aufgezeigt, aber es gibt ein paar Dinge, die man auch noch anfügen muss. Der Bundesrat steht im Moment in sehr schwierigen Verhandlungen mit der EU. Ich denke, der Bundesrat hat uns diese Vorlage im Rahmen dieser Verhandlungen auf den [PAGE 323] Tisch gelegt, damit wir heute darüber beschliessen können. In schwierigen Verhandlungen braucht es Spielraum. Wenn die Kommissionsmehrheit heute diesen Spielraum ohne Not einengt, macht sie nichts anderes, als dass sie Möglichkeiten für andere Lösungen ausschliesst. Das wäre allein schon ein Grund dafür, auf die Vorlage gemäss dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates einzutreten und die Minderheit zu unterstützen, was der Bundesrat ja wünscht.
Ich möchte hier auch noch die Nebenbemerkung machen, dass es in so schwierigen Situationen wie derjenigen, in der der Bundesrat jetzt steckt, unsere Aufgabe ist, dem Bundesrat den Rücken zu stärken und ihn nicht noch mit Kritik zu schwächen. Wir sollten dies nicht zuletzt auch darum tun, weil uns der Bundesrat gar keine fahrlässige Auslegeordnung vorlegt. Er nimmt eine sehr strikte juristische und politische Auslegung der Verfassungsmässigkeit des Kroatien-Protokolls vor. Nebenbei sei festgehalten: Aus meiner Sicht kann sich die Kommission nicht auf die Direktion für Völkerrecht berufen, denn diese prüft nur, ob die Auslegung des Bundesrates und des EJPD das Völkerrecht verletzt oder nicht. Sie prüft in keiner Weise, ob es andere Möglichkeiten gäbe, sondern sie schaut nur, ob das, was der Bundesrat beschlossen hat, völkerrechtlich geht. Sie macht also kein eigenständiges Gutachten. Das heisst, es liegt nun an uns, hier im Rat diese juristische und politische Auslegeordnung zu prüfen, zu bestätigen oder zu verändern. Das ist notabene unsere Kompetenz und nicht diejenige des Bundesrates.
Wir wissen es: Namhafte Leute auf diesem Gebiet haben andere Auslegeordnungen vorgelegt. Die Kommission hat keine Anhörungen zu den Auslegeordnungen dieser Leute durchgeführt - das ist auch ihr Recht -, sondern sie hat sich auf die Auslegeordnung des Bundesrates verlassen; sie hat diese überprüft und ist damit auch dem Bundesrat in Bezug auf die Auslegung gefolgt; das ist meine Interpretation. Das würde im Endeffekt aber eigentlich heissen, dass man den Vorschlag des Bundesrates einfach eins zu eins unterstützt und ihn nicht verändert. Es gibt ja keine massgeblichen Rechtsexperten, die eine Verschärfung der Auslegung des Bundesrates verlangen; das gibt es gar nicht. Es gibt nur Rechtsexperten, die sagen, die richtige Variante könnte die des Bundesrates sein oder man müsste sie abschwächen. Es gibt aber niemand, der sagt: Man muss dem Bundesrat noch auf die Finger hauen. Das gibt es gar nicht.
Darum glaube ich, es wäre richtig, dem Bundesrat zu folgen. Die Kommission hat da richtig gearbeitet, sie hat den Bundesrat und das EJPD angehört. Dies allein würde mir als Argumentation schon genügen.
Es gibt aber noch ein paar andere Dinge zu sagen. Materiell ist die Situation ja etwas skurril. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien bietet gemäss diesem Zusatzprotokoll ja eben schwarz auf weiss exakt das, was die Verfassung fordert: Während zehn Jahren ist alles kontingentiert, und die Einwanderung wird von uns kontrolliert. In diesem Teil besteht überhaupt kein Widerspruch. Ein Widerspruch besteht nur mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der gesamten EU.
Wenn Sie es richtig anschauen, sehen Sie: Man könnte das Kroatien-Protokoll eigentlich, ohne eine lange Debatte in diesem Saal zu führen, unterzeichnen. Das würde auch nicht gegen Treu und Glauben verstossen. Erstens weiss die EU, dass die Schweiz Vorbehalte gegen die Personenfreizügigkeit angebracht hat. Sie weiss es, weil wir eine Volksabstimmung hatten. Die EU hat von dieser Volksabstimmung Kenntnis genommen und die Schweiz notabene aufgefordert, Stellung dazu zu nehmen und Vorschläge zu machen. Die EU weiss also, dass diese Volksabstimmung stattgefunden hat. Zweitens haben wir ein Verhandlungsmandat beschlossen, das in Brüssel abgegeben wurde. Auch deshalb weiss die EU, dass wir bei dieser ganzen Sache Vorbehalte haben. Das heisst: Eigentlich ist es klar, dass das Kroatien-Protokoll in der Übergangszeit die Verfassung hundertprozentig respektiert. In dieser Übergangszeit müssen wir ja auch eine Lösung finden.
Ich möchte da etwas korrigieren: Niemand hat gesagt, am 9. Februar 2017 werde ein Abkommen aufgehoben. Wenn ich den Minderheitssprecher richtig verstanden habe, hat er nur gesagt, wir müssten innerhalb einer vernünftigen Frist zu einem Schluss kommen; im Worst Case würde dann etwas aufgehoben. Damit könnte man jederzeit der Vorlage zustimmen.
Ich habe noch einen weiteren Punkt anzuführen. Ich möchte ihn als Frage an die Frau Bundesrätin formulieren, denn ich konnte in der verfügbaren Zeit nicht alles zu Ende recherchieren. Hier wurde mehrmals gesagt, dass wir über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien abgestimmt haben. Ja, und wir haben auch bei der Erweiterung von der EU-15 auf die EU-25 abgestimmt. In der Botschaft zum Geschäft 98.028, mit dem dem Parlament die bilateralen Verträge I vorgelegt wurden, ging der Bundesrat davon aus, dass Erweiterungen nicht dem Referendum unterstünden. Meines Wissens wurde das erst hier im Parlament beschlossen. Es war also der politische Wille und kam nicht vom Juristischen her - vielleicht war es ja auch sinnvoll. Ist das alles richtig? Ich möchte hier diese Frage beantwortet haben. Ich habe die ganze Botschaft zum Geschäft 98.028 durchgelesen, habe die Antwort dazu aber nicht gefunden.
Sie sehen also, eigentlich ist es so: Wenn Sie die Formulierung der Mehrheit der APK hier aufnehmen würden, dann wäre - das müsste man doch eigentlich ehrlich sagen - Horizon 2020 vermutlich erledigt. Seien wir ehrlich: Eine mit der Bundesverfassung übereinstimmende Lösung werden wir im Parlament bis Ende Jahr nicht haben, werden wir auch nicht durchgebracht haben. Das ist zeitlich schlicht unmöglich, auch wenn die Verhandlungen mit der EU sehr gut und schnell verlaufen. Wenn man jetzt hier argumentiert, dass es ja möglich sei, dass man auch eine einseitige Lösung finden könne, dann möchte ich einfach deutsch und deutlich sagen, dass ich persönlich keine einseitige Lösung will. Ich will das nicht, und ich erhoffe mir sehr, dass dieses Parlament auch keine einseitige Lösung will. Wenn man keine einseitige Lösung will, dann muss man jetzt eigentlich gemäss Bundesrat, Nationalrat und Minderheit stimmen und nicht für die Mehrheit.
Ich möchte hier aber auch ganz klar noch die Gretchenfrage stellen. Kollege Bischofberger hat darauf hingewiesen, worum es eigentlich geht. Wenn wir Ende Jahr keine Lösung haben, setzen wir dann wirklich die Forschungszusammenarbeit mit der EU aufs Spiel? Wegen Kontingenten von hundert Kroaten pro Jahr? Ist es das, was wir machen wollen? Während zehn Jahren wird die Zuwanderung von uns gesteuert - das ist der Inhalt, während zehn Jahren wird sie so gesteuert.
Wollen wir das, will also dieser Rat wirklich die Forschungszusammenarbeit aufkündigen? Wollen wir wirklich mit Vollgas auf die Sackgasse zufahren? Es ist für mich zynisch, wenn es dann heisst, man könne mit dringlichen Motionen noch die Notbremse ziehen. Auch diese dringlichen Motionen unterstehen dem Referendum. Der Bremsweg ist zu lang. Dass es eine Sackgasse ist, stellt man auch unschwer fest, wenn man sich nur einmal bewusst macht, dass der Entscheid, den die Mehrheit der APK getroffen hat, falls er angenommen würde, dem Referendum unterstellt würde. Das würde er ja, und würde das Referendum ergriffen, so müssten wir darüber abstimmen. Ja, was stimmen wir jetzt ab? Heisst dann ein Ja: "Ja, unterzeichnet Kroatien und rettet die Zusammenarbeit"? Oder heisst ein Ja: "Ja, unterzeichnet Kroatien, aber nur unter der Bedingung von Artikel 121a und lasst die Forschungsarbeit sausen"? Man müsste eigentlich bei diesem Vorgehen eine Stichfrage stellen, was in unserer Referendumsdemokratie gar nicht geht, wenn wir den Entscheid wirklich richtig haben wollen.
Es wurde mehrmals gesagt, wir müssten dann im "Löwen" und im "Ochsen" antreten. Ich gestatte mir jetzt auch als Zürcher zu sagen, dass ich aus einem Landsgemeindekanton komme und dort gross geworden bin. Ich habe gelernt, dass man, wenn man ehrlich vor die Leute hinsteht, die [PAGE 324] Chance hat, auch ehrlich mit ihnen zu diskutieren und auch eine Mehrheit zu bekommen.
Die Forschung ist unsere Zukunft, gerade in diesen schwierigen Tagen mit dem starken Schweizerfranken, mit der Aufgabe des Steuerregimes, mit dem Umbau des Finanzplatzes; es wird immer darauf hingewiesen, wie wichtig Innovation und Forschung ist. Jetzt wollen wir hier Unsicherheit schaffen. Jeder weitere Tag mit dieser Unsicherheit schadet uns schon heute. Und bereits heute hat man sehr grossen Schaden angerichtet.
Stimmen Sie bitte mit der Minderheit für die Forschung, für die Jugend und für unsere Zukunft.