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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-06

Wortprotokoll

Eichfristen für ein Messmittel werden nach messtechnischen Gegebenheiten festgelegt. Konkret heisst das, dass beispielsweise die Nacheichungsfrist verlängert werden kann, wenn die Messbeständigkeit einer Gerätekategorie dank neuer Messmethoden höher ist. Dies setzt aber eine vertiefte Untersuchung und eine solide Datengrundlage voraus. Aktuell wird die Qualität von Elektrizitäts- und Wärmezählern im Rahmen eines internationalen Projekts ermittelt. Der Schlussbericht liegt noch nicht vor. Erste Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Messbeständigkeit von Elektrizitätszählern besser ist als diejenige von Wärmezählern. Es ist bereits geplant, dass das EJPD die Verordnung über Messmittel für thermische Energie im Laufe des Jahres 2017 überprüfen und, falls erforderlich, an aktuelle Gegebenheiten anpassen wird. Auch die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Überprüfung der Messbeständigkeit könnte in Betracht gezogen werden.

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