Jans Beat · Nationalrat · 2016-06-06
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Bei meinem Minderheitsantrag auf Rückweisung geht es um die letzte Chance, das überladene Fuder der Unternehmenssteuerreform zu entlasten. Es geht auch darum, einen Wunsch der Kantone - einen [PAGE 840] einstimmigen Wunsch der Kantone - und einen Wunsch des Ständerates, den die WAK-SR zum Ausdruck gebracht hat, zu erfüllen.
Die Kommissionsminderheit verlangt, dass wir die Vorlage an die Kommission zurückweisen mit dem Auftrag, auf die Frage betreffend die Teilbesteuerung der Dividenden im DBG und im StHG zurückzukommen und das entsprechende Verfahren in Gang zu setzen. Ein Rat kann nur auf Fragen zurückkommen, wenn dies als Folge von neuen Beschlüssen nötig wird oder wenn die vorberatenden Kommissionen das verlangt haben. Ich beantrage also die Rückweisung an die Kommission nur deshalb, weil es nicht anders geht; ich habe den Antrag auch in der Kommission gestellt.
Die Dividendenbesteuerung soll noch einmal angeschaut werden. Es ist dann Sache der Kommission, die Höhe festzusetzen; das entscheiden wir hier nicht. Sie wissen es vielleicht: Die Kantone wollten, dass man schweizweit mindestens 60 Prozent der Dividenden besteuert. Sie wissen vielleicht, dass der Bundesrat mal beantragt hat, 70 Prozent der Dividenden zu besteuern. Es gibt auch den Wunsch einer grossen Minderheit bei den Kantonen - das ist auch der Wunsch vonseiten der SP-Fraktion -, mindestens 80 Prozent der Dividenden zu besteuern. Damit würde nämlich das letzte Instrument zur Gegenfinanzierung der grossen Steuerausfälle, welche diese Reform uns bescheren wird, geschaffen, um das entstehende Loch zu stopfen.
Warum beantragen wir dies? Zum einen ist es eine formelle Sache. Wenn der eine Rat es verlangt, gibt es eigentlich keine vernünftigen Gründe für den anderen Rat, ihm dies zu verwehren. Es ist schlicht und einfach eine Frage des Anstandes, hier keine Denkverbote auszusprechen. Selbstverständlich darf die WAK-SR diese Frage nochmals aufnehmen, wenn sie zu einer neuen Erkenntnis gekommen ist. Warum ist sie zu einer neuen Erkenntnis gekommen? Weil die Finanzdirektoren einstimmig ein Konzept zur Unternehmenssteuerreform verabschiedet und uns gesandt haben, welches eben diese Dividendenbesteuerung als Teil enthält. Um dieses Konzept bzw. diesen Kompromissvorschlag überhaupt einbringen und diskutieren zu können, müssen wir darauf zurückkommen.
Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn wir gegenüber dem anderen Rat solche Denkverbote aussprechen. Das hilft der Lösungsorientierung nicht. Entsprechend schlecht kam es im Ständerat an. Man sprach von einem Affront, von einem Akt der Unfreundlichkeit. Konrad Graber sagte wörtlich, es sei ein unfreundlicher, nichtlösungsorientierter Akt, den hier die WAK-NR vorgenommen habe, indem sie nicht erlaubt hat, darauf zurückzukommen.
Daneben gibt es auch materielle Gründe. Diese sind mindestens so stark. Sie wissen, dass die Unternehmenssteuerreform beim Bund geschätzte 1,4 Milliarden Franken Ausfälle verursachen wird; bei den Kantonen kommen weitere Milliarden hinzu. Dass man bei diesen Summen auch von Gegenfinanzierung spricht, scheint uns absolut selbstverständlich; dass man es bei der Dividendenbesteuerung tut, ebenfalls. Es ist steuersystematisch völlig richtig, die Dividenden höher zu besteuern, wenn - wie dies landauf, landab geschehen soll - die Gewinnsteuern gesenkt werden. Dadurch entstehen keine Nachteile für die KMU. Diese Behauptung des Gewerbeverbandes - wir haben sie landauf, landab gehört - ist absolut faktenfrei. Sie ist nicht haltbar.
Wir bitten Sie, darauf einzutreten. Wenn Sie dies nicht tun und die Teilbesteuerung nicht anschauen, wird in verfassungswidriger Weise die Bevorzugung von Grossaktionären gegenüber Kleinaktionären weiter zementiert, und es wird die Bevorzugung von Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften weiter zementiert. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in unserer Verfassung.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Chance jetzt noch einmal zu packen. Ich bin überzeugt, wenn wir es wollen, dann schaffen wir es als Kommission, das relativ unkompliziert noch zu machen. Ich habe das Zimmer für die WAK-Sitzung, die dann nötig wäre - heute im Anschluss an die Sitzung -, bereits reserviert. Möglich wär's, es ist nur eine Frage des Willens.