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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-06-06

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir vorab eine kurze Bemerkung zum eben Gesagten: Tatsache ist ja, dass die meisten Kantone generelle Gewinnsteuersenkungen in Aussicht gestellt und zum Teil bereits beschlossen haben. In dem Sinn ist die Bemerkung von Frau Martullo sicher nicht richtig.

Die Grünen unterstützen den Rückweisungsantrag. Er lässt sich mit zwei von unseren wichtigen Zielen vereinbaren: Die Schlussabstimmung soll in der Sommersession stattfinden können, und wir sollten versuchen, ein Referendum zu vermeiden.

Das kann gelingen mit einem Kompromiss auf der Basis der WAK-SR: Diese hatte die WAK-NR gebeten, auf die Besteuerung der Dividenden zurückzukommen. Sie tat dies mit der Mehrheit der Kantone im Rücken. Leider lehnte die WAK-NR dies mehrheitlich ab.

Wenn jetzt dem Minderheitsantrag Jans gefolgt wird, kommt der Nationalrat also einem Ersuchen des Ständerates nach. Das entspricht den Gepflogenheiten, im Unterschied zum unfreundlichen Akt der vorberatenden Kommission. Um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, könnte die Lösung des Ständerates die Basis für ein Rückkommen bilden. Diese Voraussetzung erfüllt die Vorlage der WAK-NR, wie sie jetzt aussieht, nicht. Wir Grünen haben in der vorberatenden Kommission beantragt, vor der Detailberatung eine allgemeine Aussprache zu führen - leider ohne Erfolg.

Die Kommission lehnte auch den Rückkommensantrag ab, über den wir nun diskutieren. Die Mehrheit der Kommission bräuchte jetzt einen Fingerzeig, andernfalls heisst es: Sie will keinen Kompromiss, aber sie will die Steuerbelastung von den Unternehmen hin zur Bevölkerung umverteilen. So ist es jedenfalls bei mir in der Kommission angekommen.

Bei den Beratungen dominierte eine Mentalität von "Herr im Haus", andere sprachen von "Arroganz der Macht". Ich hoffe, dass das für diese Mehrheit nicht gut herauskommt.

Die Vorlage der WAK-NR verursacht unseres Erachtens Steuerausfälle von mindestens 2 Milliarden Franken für Bund, Kantone und Gemeinden. Die tatsächlichen Ausfälle dürften noch viel höher sein. Bedenklich ist, dass die Kommissionsmehrheit die wirkliche Höhe der Ausfälle gar nicht erheben will. Wir Grünen stellten einen entsprechenden Antrag, der jedoch chancenlos war. Jetzt wurde in der Kommission ein Antrag für Abklärungen zur zinsbereinigten Gewinnsteuer gestellt; auch dieser wurde abgelehnt.

So geht es nicht! Die Räte müssen in Kenntnis der Sache entscheiden können. Die Bevölkerung muss wissen, was sie erwartet. Es darf keine Wiederholung der Erfahrungen der Unternehmenssteuerreform II geben, zumal die Kommissionsmehrheit auch die Stempelsteuer noch abschaffen und weitere 2,3 Milliarden Franken an Steuerausfällen in Kauf nehmen will. Der Finanzsektor würde dann keine Steuern mehr auf Leistungen zahlen. Andere Leistungen würden aber wie bisher weiterhin mit der Mehrwertsteuer belastet. Die Schweiz hat im Vergleich mit dem Ausland, mit direkten Konkurrenten tiefe Unternehmenssteuern. Sie braucht keine Maschine, die die Steuererträge weiter unterfräst. Noch weniger ist nicht nötig, ja schädlich.

Der Bundesrat baut jetzt wegen knapper Mittel Leistungen ab. Die Ausfälle müssen daher refinanziert werden. Der Ständerat würde die Besteuerung der Dividenden neu regeln und die Ausfälle auf ein erträglicheres Mass reduzieren. Das wollte auch der Bundesrat. Er stellte den Antrag, Dividenden zu 70 statt 50 Prozent zu besteuern, und er sagte, das wäre für Personengesellschaften und Aktiengesellschaften in etwa rechtsformneutral.

Wichtig ist aber auch: Die Gesamtheit der kleinen und mittleren Unternehmen würde letztlich nicht stärker belastet, sind doch mit der Steuerreform generelle Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen verbunden. Diese Entlastungen kompensieren die Mehrbelastungen. Abgesehen davon werden heute bei der Teilbesteuerung der Dividenden falsche Anreize gesetzt. Mehr Dividenden und geringere Löhne bedeuten nicht nur mehr Steuerausfälle, auch die AHV leidet darunter. Sie hat erhebliche Mindereinnahmen, da Dividenden nicht AHV-pflichtig sind.

Insgesamt möchte der Ständerat einen akzeptablen Kompromiss. Wird nicht massgehalten, droht die Vorlage abzustürzen. Es braucht deshalb eine Gegenfinanzierung. Der Bundesrat hat eine solche ja auch versprochen - ich zitiere aus der Botschaft -: "Die Frage der Gegenfinanzierung muss integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerreform III sein." So steht es auf Seite 5094.

Ohne eine Gegenfinanzierung stimmt die grüne Fraktion gegen die Vorlage, und persönlich bin auch ich dann für ein Referendum. [PAGE 842]