Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-06-06
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-06
Wortprotokoll
Es geht hier um den sogenannten Step-up, den wir hier im Vorfeld schon mehrfach behandelt haben. Und zwar ist im Gesetz vorgesehen, dass in der Periode 2019-2023 der heute bestehende Beta-Faktor für weitere fünf Jahre festgeschrieben wird; das war der Beschluss unseres Rates in der letzten Debatte.
Der Ständerat hat jetzt den Weg einer degressiven Variante eingeschlagen, bei der bereits in zwei Jahren nur noch 80 Prozent dieses Beta-Faktors in die NFA-Formel einfliessen und bereits 20 Prozent des neuen Zeta-Faktors, den wir mit diesem Gesetz neu schaffen. Im dritten Jahr sinkt dann der Beta-Faktor auf 60 Prozent bzw. steigt der Zeta-Faktor auf 40 Prozent, und so setzt sich das schrittweise fort: 40 Prozent Beta- und 60 Prozent Zeta-Faktor, 20 Prozent Beta- und 80 Prozent Zeta-Faktor. Der schrittweisen Einführung des neuen Zeta-Faktors steht somit ein Phasing-out des bestehenden Beta-Faktors gegenüber.
Wer wird belohnt, wer wird bestraft? Das ist eine Frage, die in dem Sinne nicht parteipolitisch zu entscheiden ist. Es ist eine Frage, die vom jeweiligen Kanton abhängig ist. Die Kantone mit vielen Statusgesellschaften unter dem geltenden Gesetz fahren eher besser mit der nationalrätlichen Version; die Kantone mit eher wenigen Statusgesellschaften fahren eher besser mit der ständerätlichen Version. Damit habe ich kurz die Lage aufgezeigt.
In der Fraktion sind wir entsprechend unterschiedlicher Meinung. Es wird gewisse Fraktionsmitglieder geben, welche die nationalrätliche Version unterstützen, andere Fraktionsmitglieder werden umschwenken und neu die ständerätliche Version unterstützen. In dem Sinne ist das keine parteipolitische Frage, sondern eine rein kantonale Frage; sie betrifft ja auch das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich, das sogenannte NFA-Gesetz.