Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-06-06
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Worum geht es? Kollege Fabio Abate beauftragte mit seinem am 17. März 2016 eingereichten Postulat das Büro unseres Rates, zu prüfen, wie das Recht der Mitglieder der Bundesversammlung, Vorstösse einzureichen, eingeschränkt oder geregelt werden kann. Entsprechend soll das Büro Vorschläge ausarbeiten und dem Rat vorlegen. Die Begründung lautet hauptsächlich, dass in den letzten Jahren die Zahl der während der Sessionen eingereichten Vorstösse exponentiell angestiegen sei und verschiedene der darin eingebrachten Vorliegen und Themen oft völlig unbedeutend und ohne jegliche Relevanz für den Gesetzgebungsprozess seien. Zudem müssten dabei erstens der durch die Vorstossflut provozierte Mehraufwand an Arbeitslast respektive an Ressourcen in der Bundesversammlung ganz allgemein - also die Prüfung und Beantwortung der Vorstösse beziehungsweise die Erarbeitung von entsprechenden Stellungnahmen in den einzelnen Departementen usw. - wie auch zweitens die damit einhergehenden finanziellen Konsequenzen vermehrt beachtet und berücksichtigt werden. Schliesslich müsste drittens "jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung, unabhängig von seiner Interpretation des Milizparlamentes und seinem tatsächlichen Engagement, in die Pflicht genommen werden, über seine Produktion von Vorstössen nachzudenken".
Das Büro unseres Rates hat das Anliegen eingehend beraten und im Detail geprüft; Sie haben einen entsprechenden ausführlichen Bericht erhalten. Daraus ersehen Sie, dass Ihnen die Mitglieder des Büros einstimmig beantragen, das Postulat abzulehnen, dies aufgrund der folgenden fünf Überlegungen:
1. Vorweg ist festzuhalten, dass die Zahl der von Ratsmitgliedern eingereichten Geschäfte, per definitionem also Initiativen und Vorstösse, zwar angestiegen ist, aber in weit weniger besorgniserregendem Masse, als es die Begründung des Urhebers des Postulates erahnen lässt. Denn insgesamt hat sich die Zahl der Initiativen und Vorstösse innert den vergangenen zehn Jahren zwar verdoppelt, allerdings verteilt sich dieser Anstieg nicht gleichmässig auf alle Geschäftstypen. So erfolgte der grösste Zuwachs in der ersten Hälfte der 48. Legislatur, also im Zeitfenster 2008/09. Seither stellen wir eine Stabilisierung fest.
Zudem ist klar festzuhalten, dass die Anzahl der Initiativen und Vorstösse sich vor allem im Nationalrat als Problem darstellt. Unser Stöckli ist mit seinen 46 Mitgliedern im Durchschnitt diesbezüglich rund zehnmal weniger aktiv als die 200 Nationalrätinnen und Nationalräte. So hatte und hat unser Rat denn auch keine Mühe, in jeder Session die jeweils im vorherigen Quartal eingereichten Vorstösse eingehend zu diskutieren, seriös zu beurteilen und schliesslich darüber zu entscheiden.
2. In Berücksichtigung der von Kollege Fabio Abate verständlicherweise verlangten Ausarbeitung von Vorschlägen, welche sein Anliegen allenfalls einer Lösung zuführen könnten, verweist unser Büro auf die detaillierten Ausführungen in der Antwort vom 28. Februar 2011 auf die Motion 10.3465 unseres ehemaligen Kollegen This Jenny selig. In den Kernpunkten hat sich die Situation seit der damaligen Motion mit dem Titel "Eindämmung der Flut persönlicher Vorstösse" nicht verändert. Das heisst im Klartext Folgendes:
Einmal hat jedes Ratsmitglied nach Artikel 6 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes das Recht, Initiativen und Vorstösse einzureichen, wobei dieses Recht im Kern auf unserer Bundesverfassung, Artikel 160 und 171, basiert. Das heisst in der Konsequenz, dass die Beschränkung dieses Rechts, sofern überhaupt zulässig, nicht ohne Weiteres möglich ist.
Weiter wurde eine allfällige Kontingentierung der Vorstösse in den letzten Jahren bekanntlich wiederholt geprüft und diskutiert, so etwa aufgrund der Vorstösse 07.400, 09.529 und 10.3465. Die Räte kamen bisher stets zum Schluss, dass eine Kontingentierung kaum praktikabel ist und sich sogar als kontraproduktiv erweisen könnte, indem sie nämlich weitere Ratsmitglieder dazu anhalten würde, zur Ausschöpfung ihres Kontingentes Vorstösse einzureichen.
Zudem wurde auch das Erfordernis eines bestimmten Quorums für die Einreichung bestimmter Vorstossarten geprüft. Bereits 1902 wurde nämlich im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) festgeschrieben, dass Interpellationen im Nationalrat von mindestens zehn und im Ständerat von mindestens drei Ratsmitgliedern unterschrieben werden mussten. Diese Bestimmung wurde Mitte der Siebzigerjahre dann wieder aus dem GVG respektive den jeweiligen Geschäftsreglementen gestrichen.
Schliesslich wurde auch der mögliche Kostennachweis ausgiebig diskutiert. Im Jahre 2009 verlangte die parlamentarische Initiative 09.502 nämlich, dass die Kosten der Beantwortung eines Vorstosses jeweils in der Antwort des Bundesrates ausgewiesen werden müssten. Beide Räte [PAGE 356] gaben der Initiative aber mit deutlichem Mehr keine Folge. Die vorberatende SPK-SR begründete ihren ablehnenden Antrag in ihrem Bericht vom 21. Januar 2011 unter anderem wie folgt: "Diese Kostenberechnung würde gewisse Medien sicher dazu anleiten, kuriose Ranglisten der 'teuersten' und 'billigsten' Ratsmitglieder zu erstellen. Damit wird ein äusserst unzutreffendes Bild der parlamentarischen Arbeit gezeichnet." Denn: "Ein 'teurer' Vorstoss kann, wird er angenommen und umgesetzt, unter Umständen erhebliche Kosteneinsparungen bewirken."
3. Nun stellt unser Büro mit Blick auf die aktuell konkrete Situation unseres Rates Folgendes fest: Derzeit reichen die Ständeratsmitglieder jährlich, alle Vorstossarten zusammengenommen, rund 150 Vorstösse ein. Hierbei ist die Anzahl der parlamentarischen Initiativen im Vergleich zu den übrigen fast zehnmal geringer. Das hiesse also, um eine tatsächliche Verringerung der Vorstösse zu erreichen, müsste deren Zahl wohl auf zwei pro Jahr und Ratsmitglied begrenzt werden, was nach Ansicht des Büros nur schwer vorstellbar ist.
4. Es ist den Mitgliedern des Büros unseres Rates ein echtes Anliegen, klar festzuhalten, dass das Einreichen von parlamentarischen Initiativen und Vorstössen nicht nur ein Recht, sondern auch eines der wichtigsten Handlungsinstrumente für uns als Ratsmitglieder darstellt. Dabei sind wir überzeugt, dass die Selbstbeschränkung der Ratsmitglieder beim Einreichen der Geschäfte einerseits und, wo wirklich nötig, die Zurückhaltung der Kommissions- und Ratsmitglieder bei deren Prüfung andererseits genügend Schutz vor Auswüchsen bieten.
5. Schliesslich vertritt das Büro mit Blick auf die Situation im Nationalrat die einhellige Auffassung, dass die Grosse Kammer, sollte bezüglich des Themas dort eben Handlungsbedarf festgestellt werden, selber tätig werden muss.
Gestatten Sie mir abschliessend noch folgenden persönlichen Hinweis: Am 18. Juni 1904 - also vor weit über hundert Jahren - äusserte sich der damalige Bundesrat Ludwig Forrer anlässlich der Behandlung einer Motion zum Zündholzmonopol in unserem Rat wie folgt: "Das Streben, mittels persönlicher Vorstösse einander überlisten und zuvorkommen zu wollen, hätte ausschliesslich dann einen Sinn, wenn die Exekutive nicht von der Bundesversammlung gewählt würde. Heute dürften sich die Mitglieder des Bundesrates als Vertrauenspersonen des Parlamentes betrachten, mit dem sie gemeinsam zu arbeiten wünschen. Es könnte gewiss der Arbeitsentlastung der Räte dienen, wenn die Vorstösse ausschliesslich für tiefer gehende Fragen reserviert blieben." So nachzulesen im Buch von Professor Leonhard Neidhart mit dem vielsagenden Titel "Das frühe Bundesparlament. Der erfolgreiche Weg zur modernen Schweiz".
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen unser Büro einstimmig die Ablehnung des Postulates.