Thanei Anita · Nationalrat · 2002-03-14
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-14
Wortprotokoll
Mobbing am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nichts Neues. Neu ist die verbreitete Thematisierung dieses Problems in der Öffentlichkeit. Das hat insbesondere mit den Rezessionsjahren zu tun: Werden Arbeitsplätze unsicher, verschlechtert sich manchenorts das Betriebsklima. Besteht nämlich die Gefahr, die Stelle zu verlieren, oder wird der Druck von oben verstärkt, geben einige diesen Druck nach unten oder auf die Seite weiter. Dabei handelt es sich leider nicht um ein Randproblem. Gemäss Studien werden europaweit 2 bis 4 Prozent aller Beschäftigten gemobbt. Die Dunkelziffer ist relativ hoch, da sich viele Betroffene zurückziehen. Die Folgen von Mobbing sind psychische und physische Probleme der Betroffenen. Mobbing kostet jedoch nicht nur die Betroffenen und den Staat etwas, sondern auch die Wirtschaft bis zu 4 Milliarden Franken pro Jahr. Es handelt sich dabei um Folgekosten wegen Abwesenheiten, gesunkener Arbeitsproduktivität oder Personalwechsel. Die Parlamentarische Initiative Zisyadis verlangt den Erlass eines Anti-Mobbing-Gesetzes, welches vor allem die Prävention und die strafrechtlichen Sanktionen regeln soll.
Kurz zum Strafrecht: Hier besteht meiner Ansicht nach kein grosser Handlungsbedarf. Zum einen existiert eine genügende Abdeckung durch die Tatbestände der üblen Nachrede, der Verleumdung und allenfalls der Körperverletzung. Zum anderen führen strafrechtliche Mittel nicht zum Ziel. Strafverfahren sind im Weitern belastend, und es stellen sich schwierige Beweisprobleme. Das Betriebsklima wird durch Strafverfahren zwischen den einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Arbeitgebern im Allgemeinen nicht verbessert.
Eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen sieht jedoch im Bereich "Prävention und arbeitsrechtliche Massnahmen" Handlungsbedarf. Hier bestehen zwar das Weisungsrecht und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie die Treuepflicht der Mitarbeiter. Es gibt jedoch Probleme, wenn beispielsweise der Arbeitgeber selbst der Mobbende ist. Ungenügend geregelt ist auch der Kündigungsschutz.
Die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes befassen sich nur in geringem Masse mit der psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden. Es sind deshalb gewisse Lücken zu schliessen, und zwar im Bereich Prävention, Interventionsmöglichkeiten, der Beweisführung und des Kündigungsschutzes. Wie im Gleichstellungsgesetz müsste zum Beispiel während des Verfahrens eines oder einer Mobbing-Betroffenen ein Kündigungsschutz bestehen. Es müsste [PAGE 254] einen Kündigungsschutz für Zeuginnen und Zeugen und - wie auch im Gleichstellungsgesetz - eine Beweislastumkehr bei Glaubhaftmachung von Mobbing geben.
Ich möchte abschliessend darauf hinweisen, dass es in Frankreich seit Anfang dieses Jahres ein so genanntes Mobbing-Gesetz gibt; es wurden einige zusätzliche Artikel ins Arbeitsrecht aufgenommen, und in dieser Richtung stellt sich eine Minderheit Ihrer Kommission die Gesetzgebung in der Schweiz vor.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und dieser Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.