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Walti Beat · Nationalrat · 2016-06-06

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

Eines der erklärten und fiskalisch wichtigen Ziele der Unternehmenssteuerreform III ist die Einführung neuer Regelungen für sogenannt mobile Erträge. Solche fallen vor allem in Finanzierungsgesellschaften von Konzernen aller Grössen an, vom KMU bis zum Grosskonzern. Was heute unter dem Begriff Swiss Finance Branch privilegiert besteuert wird, spült dem Bund jährlich etwa 150 und den Kantonen etwa 80 Millionen Franken in die Kassen. Dazu kommen bei Bund und Kantonen noch Steuererträge der heute privilegiert besteuerten Holdinggesellschaften von etwa 100 Millionen Franken. Diese Erträge werden, weil sie eben mobil sind, weitestgehend ins Ausland abwandern, wenn wir kein passendes Ersatzinstrument schaffen. Ohne zinsbereinigte Gewinnsteuer bzw. NID gibt es im Werkzeugkasten der Unternehmenssteuerreform III unseres Erachtens eben kein solches Ersatzinstrument. Weder die Patentbox noch die Inputförderung können verhindern, dass die Steuerlast dieser Gesellschaften auf ein Vielfaches der heutigen Last ansteigen würde.

Die drohende Abwanderung solcher Gesellschaften und der Verlust des Steuersubstrates müssen mit den prognostizierten statischen Kosten der NID verrechnet werden. Es bleiben dann noch gut 100 Millionen Franken jährlich, wobei diese Zahl stark vom Zins abhängt, welcher der Kalkulation zugrunde gelegt wird. Mit dem aktuellen Tiefstzinsumfeld dürfte der Betrag deutlich kleiner sein, umso mehr, als im vorliegenden Antrag der Mehrheit Ihrer WAK der Aufschlag von 50 Basispunkten auf dem hypothetischen Zins gestrichen wurde. Es ist also ein neuer Antrag, ein Entgegenkommen.

Mit einer dynamischen Perspektive - das heisst, wenn wir die reelle Chance, vermehrt weitere solche Unternehmen in die Schweiz zu bringen, mit einbeziehen - wird sich diese Massnahme innert kurzer Zeit sogar rechnen. Sie können dazu die Regulierungsfolgenabschätzung des Bundesrates konsultieren. Es ist nicht meine Erfindung, sondern eine gutfundierte Annahme. Wenn solche Gesellschaften dann auch noch weitere zentralisierte Funktionen wie zum Beispiel Einkauf, Planung, Logistik oder Forschung und Entwicklung in die Schweiz ziehen, sieht die Rechnung noch deutlich besser aus: Sie schaffen regelmässig attraktive Arbeitsplätze mit hoher direkter und indirekter Wertschöpfung und damit eben zusätzliches Steuersubstrat, sodass die Ergiebigkeit des ganzen Systems steigt.

Ein Wort noch zum Thema Kosten dieser Massnahme und zum Steuerwettbewerb unter den Kantonen:

Erstens soll die NID für die Kantone fakultativ sein, sie soll eines der Instrumente aus dem Werkzeugkasten der Unternehmenssteuerreform sein, nicht mehr und nicht weniger.

Zweitens unterliegen auch die steuermildernden Effekte der NID der Gesamtentlastungsbegrenzung auf 80 Prozent.

Drittens ist die NID vor allem für die grösseren Kantone wichtig, nicht, wie Herr Jans suggeriert hat, weil dort die finanzstarken Firmen sitzen, sondern aus systemischen Gründen. Die grossen Kantone haben nämlich wegen der gerne zitierten Mitnahmeeffekte weniger Spielraum bei weiter gehenden allgemeinen Steuersatzsenkungen. Allgemeine Senkungen der Gewinnsteuern in den Kantonen sind ja eine Grundannahme der Unternehmenssteuerreform III, das haben wir verschiedentlich gehört, und diese führen zu deutlich höheren Ausfällen als beispielsweise die NID. Ohne das fokussierte Instrument der NID würde eben der Druck zu weiter gehenden Steuersatzsenkungen für alle Unternehmen noch deutlich ansteigen.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, mit der FDP-Liberalen Fraktion den Antrag der Minderheit Jans abzulehnen und die NID in unserer Vorlage beizubehalten.