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AB 199574

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-06

Wortprotokoll

Um keine Irritation aufkommen zu lassen: Ich spreche hier als Sprecherin der SP-Fraktion, aber auch als besorgte Staatsbürgerin für die Unterstützung des Minderheitsantrages.

Die Minderheit beantragt, auf die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu verzichten; dies aus folgenden Gründen: Die Unternehmenssteuerreform III hat sich auf das Nötigste zu beschränken. Sie darf auch nicht zu einem Selbstbedienungsladen werden. Die Mehrheit der Kantone hat sich deshalb gegen die Einführung der NID im Rahmen dieser Reform ausgesprochen. Auch der Bundesrat hatte darauf verzichtet. Die Finanzdirektoren verlangten dann, dass, wenn man die NID schon einführt, zur mindestens teilweisen [PAGE 848] Kompensation die Dividendenprivilegien bei der Besteuerung der natürlichen Personen auf mindestens 60 Prozent angehoben werden sollen. Sie haben dagegen gestimmt und haben auch den Rückweisungsantrag Jans, der dies korrigieren wollte, abgelehnt.

Die Einführung eines fiktiven Aufwands in Form eines Zinsabzuges für einen Zins, der gar nicht angefallen ist, ist meines Erachtens rechtlich klar falsch und auch steuersystematisch nicht begründbar. Sie steht auch klar im Widerspruch zur Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Erklären Sie einmal einer Hauseigentümerin, die ihr Haus abbezahlt hat, sie könne den Zins auf dem Eigenkapital, das sie eingesetzt hat, nicht abziehen; das ist auch richtig. Aber die Unternehmer, die Gleiches tun, dürfen den hypothetischen Zins in Abzug bringen. Das ist rechtlich unsinnig und auch wirtschaftlich nicht vertretbar.

Zu den weiteren politischen Widersprüchen: Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde lauthals verkündet, wie wichtig es sei, die Dividendenausschüttung zu privilegieren. Man müsse das Geld in den Wirtschaftskreislauf bringen. Das würde dann Wohlstand schaffen. Jetzt folgt im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III die gegenteilige Argumentation, nämlich die Thesaurierung der Gewinne sei wichtig, das mache die Unternehmungen stabil. Das allein sei volkswirtschaftlich richtig.

Weder die eine Argumentation noch die andere ist richtig. Rechtlich müssen Sie sich an den Grundsätzen der Verfassung orientieren, nämlich Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Rechtsgleichheit. Das alles wird mit dieser NID verletzt.

Kommen wir jetzt zu den Einnahmen und den Einnahmeausfällen: Die Einnahmenausfälle für zinsbereinigte Gewinnbesteuerung betragen beim Bund nach der Korrektur, die die Mehrheit der WAK-NR vorgenommen hat, mindestens 220 Millionen Franken im Jahr und bei den Kantonen und Gemeinden bis zu 287 Millionen Franken. Das sind die Berechnungen, wie sie uns die Verwaltung vorgelegt hat. Die Einnahmenausfälle der Unternehmenssteuerreform III betragen damit beim Bund insgesamt geschätzt mehr als 1,1 Milliarden Franken. Bei den Kantonen wissen wir es nicht, weil hier noch die ganzen Anpassungen der Gesetze an die Unternehmenssteuerreform III zur Diskussion stehen. Das alles geschieht in einer Zeit der Sparpakete, in der Familien nicht wissen, wie sie ihre Krankenkassenprämien bezahlen und ihre Steuern begleichen sollen. Mit Rechtsgleichheit hat das nichts zu tun.

Jetzt kommt das wichtigste Argument: Es bestehen grosse Fragezeichen in Bezug auf die Schätzungen der Einnahmen bzw. Einnahmenausfälle. Hier bitte ich Sie, Herr Bundesrat Maurer, die Fragen zu beantworten, die im Rahmen der Kommissionsberatung nicht beantwortet worden sind. Unsere Kollegin Margret Kiener Nellen hat in einem Artikel darauf hingewiesen, wie es in anderen Staaten ausgesehen hat. Sie hat sich dabei auf die Erkenntnisse einer Dissertation gestützt. Ich möchte Ihnen das jetzt nicht vorenthalten: In Belgien wurde die zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt. Geschätzt hatte man den Einnahmenausfall auf 500 Millionen Euro. Wissen Sie, was daraus geworden ist? Fast 5 Milliarden Euro fehlen in der Kasse! Dann gab es eine Unternehmenssteuerreform in Liechtenstein, die ebenfalls grosse Einnahmenausfälle generiert hat. Auch da war die NID ein Teil der Steuerreform.

So können wir nicht in eine Abstimmung gehen. Das ist unzulässig gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Wir erwarten jetzt, Herr Maurer, dass Sie konkret sagen, was Sie für Einnahmenausfälle erwarten und wie sich die NID, die jetzt für die Schweiz vorgeschlagen wird, z. B. vom Modell, das in Belgien zur Anwendung gekommen ist, unterscheidet. Wir erwarten, dass Sie hier am Pult erklären, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mit einem weiteren "Milliarden-Bschiss" zu rechnen haben.