Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-06-06
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Ich bitte meine Fraktionsmitglieder, mir im Anschluss auch noch Fragen zu stellen, damit ich meine Redezeit verlängern kann.
Spass beiseite: Jede Frage, die wir hier stellen, führt auch zu einer Art Filibuster, und wir wissen, dass wir um 18.45 Uhr diese Debatte abschliessen sollten. Ich behalte mir jetzt schon vor, sollte auf Filibuster gemacht werden, dass ich einen Ordnungsantrag stelle, die Debatte heute fertigzuführen, denn die Vorlage ist für mich zentral, ebenso für die Schweiz, für uns und für den Wirtschaftsstandort; einfach, dass Sie das schon mal im Auge haben.
Wir kommen hier zum Kernpunkt bei den Differenzen zum Ständerat. Beide Seiten, Ständerat und Nationalrat, wollen einen Kompromiss. Auch der Ständerat hat sich einer zinsbereinigten Gewinnsteuer nicht komplett verschlossen, hat aber in vielen Bereichen gefunden, der Nationalrat habe überreguliert und zu viele Vorschläge gemacht. Deshalb haben wir jetzt noch einmal, auch bei der NID selber - etwa mit diesen Basispunkten, die wir streichen -, ein Entgegenkommen gemacht, sodass die ganze Übung auch hier noch etwas weniger wirksam ist. Wir werden bei der Inputförderung dem Ständerat folgen, bei der Forschung und Entwicklung. Wir folgen bei der Patentbox dem Ständerat, wir folgen bei der Tonnage Tax dem Ständerat, wir haben die Stempelvorlage bereits aus der Vorlage genommen. Die war in der bundesrätlichen Vorlage noch drin. Die NID ist fakultativ auf Kantonsebene. Auf Bundesebene hat der Bundesrat der Massnahme zugestimmt. Das heisst, das Angebot, das wir dem Ständerat machen, ist durchaus kompromissfähig.
Die NID ist für Zürich - ich lege meine Interessenvertretung als Zürcher offen -, aber ebenso auch für die Schweiz wichtig. Sollte die NID nicht kommen und müsste der Kanton Zürich dadurch die Gewinnsteuern massiv oder mehr senken, würden dort massive Steuerausfälle von allen Firmen drohen. Dieses Geld, das dort fehlt, fehlt eben nicht nur dem Kanton Zürich, sondern es fehlt auch der Schweiz, und der NFA müsste neu ausgehandelt werden, weil der Kanton Zürich dann plötzlich weniger einzahlen würde. Also hat eben auch die Schweiz ein Interesse, diese NID in den anderen Kantonen einzuführen, damit diese Steuerausfälle im Kanton Zürich begrenzt werden.
Es ist übrigens interessant, wenn ein Basler Vertreter so vehement gegen die NID wettert und kämpft, der mit der Patentbox für seinen Kanton ein Instrument erhalten hat, das wir ebenfalls begrüssen, das ebenfalls wichtig ist. Aber genauso, wie Basel die Patentbox braucht, braucht der Kanton Zürich die NID.
Materiell noch einmal zur NID: Was ist an dieser NID so schlimm? Eine Firma, die zu viel Eigenkapital hat, mehr, als sie braucht, zahlt eigentlich heute einen höheren Steuersatz, als allenfalls gerechtfertigt wäre. Wir treffen heute eine Firma, die zu viel Eigenkapital hat, damit, dass sie mit dieser Steuer bestraft wird. Damit, dass wir das auf ein normales [PAGE 850] Zinsniveau bereinigen, das überall gilt, werden hier Firmen, die überkapitalisiert sind, besser gestellt als solche, die unterkapitalisiert sind. Das ist eigentlich gerecht, und da kann niemand etwas dagegen haben.
Wenn die OECD dannzumal irgendwelche Elemente, die wir heute beschliessen, nicht mehr als korrekt bezeichnen wollte, haben wir den Vorteil, wenn wir sie heute beschlossen haben, dass ein sogenanntes "grandfathering" gilt. Das heisst, wir können diese noch über eine gewisse Zeit als Konkurrenzfaktor behalten. Das ist ein Stück weit schlitzohrig, aber Steuerpolitik muss auch so sein, Standortpolitik muss immer vorausdenkend sein und nicht schon vorauseilend gehorsam, wie die Schweiz meistens mit dem Swiss Finish.
Aktuell die Zahlen: Die NID ist in der Schweiz ganz klar auf Sicherheitseigenkapital begrenzt; wenn das nicht so wäre, wären die Ausfälle deutlich höher. Hier ist eben die Vergleichbarkeit mit dem Ausland nicht gegeben. Deshalb hat die Steuerverwaltung auch klar gesagt, wir könnten das nicht vergleichen; wenn wir Zahlen vom Ausland nehmen, wäre das Birnen mit Äpfeln verglichen, und das macht keinen Sinn. Wir haben ja ein neues Modell entwickelt, das hier deutlich besser ist und weniger Ausfälle bringt, das hat sogar Herr Jans zugegeben. Bei einer Berechnung mit 3 Prozent Zins - also 2,5 Prozent plus Sicherheit - würden die Ausfälle für die Kantone, wenn alle mitmachen, 45 bis 286 Millionen Franken betragen. Aktuell sprechen wir beim heutigen Zinsniveau von 0 Millionen Franken. Gehen wir einmal davon aus, dass sich die Zinsen irgendwann wieder etwas erholen - bis eine Bundesobligation nur schon 1 oder 1,5 Prozent kostet, wird es noch einige Jahre gehen. Gehen wir einmal davon aus, dass der Zins für eine Bundesobligation in den nächsten zehn Jahren im Mittelwert 1 bis 1,25 Prozent sein wird, dann sprechen wir von 22 Millionen bis maximal 140 Millionen Franken für die Kantone, wenn alle Kantone das gleichzeitig einführen. Wenn aber in dieser Zeit nur einige Firmen zuziehen und dieses Instrument dann greift, wird das mehr als kompensieren, und das Ganze wird für die Schweiz zu einem Gewinneffekt führen.
Ich bitte Sie also im Namen des Wirtschaftsstandortes und auch im Namen der Kantone, die das brauchen, aber auch im Namen des Finanzausgleichs, dieser zinsbereinigten Gewinnsteuer zuzustimmen, dem Ständerat die Brücke zu bauen, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.