Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-18
Wortprotokoll
Im Grundsatz teilt der Bundesrat diese Auffassung nicht. Wird nämlich bei Erreichung des Ziels die Lenkungsabgabe aufgehoben, verändern sich für die Wirtschaft die Rahmenbedingungen. Die Umweltbelastung ist dann wieder kostenlos. Ein umweltbelastender Stoff wird wieder billiger, was die Nachfrage nach diesem Stoff und damit die Emmission wieder erhöht. Im Einzelfall kann es sein, dass durch Fortschritte in der Technik kaum mehr Gefahr besteht, dass bei Aufhebung der Lenkungsabgabe ein deutlicher Wiederanstieg der Emmissionen zu erwarten ist. Nur in solchen Fällen kann nach sorgfältiger Prüfung die Aufhebung einer Lenkungsabgabe tatsächlich erwogen werden. Im Falle der Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen z. B. erübrigt sich derzeit die Frage der Aufhebung, weil, wie ich vorher gesagt habe, das Emmissionsziel von 80 000 Tonnen pro Jahr bei weitem noch nicht erreicht ist. Wir haben dort erst das Minimalziel gemäss Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates annähernd erreicht. Dieses Minimalziel beträgt 145 000 Tonnen pro Jahr. Das Ziel von 80 000 Tonnen pro Jahr wurde vom Bundesrat im Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone erwähnt. Das Parlament hat diesen Bericht genehmigt und uns entsprechend beauftragt.