Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-06-06
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Wir haben noch zwei Differenzen zum Ständerat.
Bei der ersten geht es um Artikel 196 Absatz 1, um den Kantonsanteil. Wir sprechen von 154 Millionen Franken, wir sprechen darüber, ob man den Kantonen diese geben soll oder nicht. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, beim Beschluss des Nationalrates zu bleiben und hier die Differenz aufrechtzuerhalten. Ich sage das ganz bewusst: Es ist eine Differenz im Sinne eines Pfandes in der Hand gegenüber dem Ständerat.
Ich habe gut verstanden, dass der Bundesrat offenbar bereit ist, wenn es um den Kompromiss geht, diese 154 Millionen Franken bei sich abzustreichen und den Kantonen zu geben. Wir Grünliberalen sagen: Falls der Ständerat der NID, wie wir sie beschlossen haben, zustimmt, sind wir offen, den Kantonsanteil gegenüber den Kantonen und Städten so zu erhöhen, damit die 154 Millionen Franken in den Städten und Gemeinden mehr kompensieren, als die NID in den nächsten zehn Jahren kosten wird. Sie wird statisch maximal 140 Millionen Franken, im Minimum 0 Franken kosten, dynamisch möglicherweise sogar zu einem Gewinn führen. Eigentlich ist es also ein riesiges Entgegenkommen, wenn wir dem Ständerat signalisieren: Wenn du uns die NID gibst, wie wir sie klar beschlossen haben, geben wir dir beim Kantonsanteil noch nach.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und diese Differenz aufrechtzuerhalten, im klaren Sinne: Das ist eine wichtige Differenz, um in der Schlussrunde eine Lösung zu finden.
Zweitens zur Berücksichtigung der Gemeinden bzw. vor allem der Städte; zuerst meine Interessenbindung: Ich bin seit bald achtzehn Jahren Finanzvorstand einer mittelgrossen Gemeinde im Kanton Zürich. Aber ich brauche diesen Artikel nicht. Ich bin überzeugter Anhänger der Unternehmenssteuerreform III. Ich bin auch überzeugt, dass sie für unsere Gemeinden nicht zu massiven Steuerausfällen führen wird, dass die dynamischen Effekte einen Teil kompensieren werden und wir über fünf, sechs Jahre statisch oder dynamisch kombiniert vielleicht 2, 3 Steuerprozente verlieren, dies aber durch entsprechendes Wachstum auffangen können, das in diesen Jahren stattfinden könnte. Das ist meine Überzeugung, und dafür kämpfe ich auch als Finanzvorstand.
Im Kanton Zürich gibt es mindestens zwei Grossstädte, die deutlich grösser sind als manche Kantone. Ich möchte an den Ständerat appellieren: In den Städten sind die Bedenken gross, dass vom Ausgleich, den der Bund den Kantonen zuschiebt, nichts bis in die Städte fliesst. Mir ist klar, dass das im Kanton Uri, wo der Finanzdirektor die Gemeindepräsidenten wahrscheinlich noch alle persönlich kennt, funktionieren wird, dass die Urner Gemeinden das erhalten, was ihnen zusteht. Aber ob die Städte Zürich und Winterthur dies erhalten, weiss ich nicht. Dieser Artikel bewirkt eigentlich nicht viel, ausser dass er zeigt: Wir meinen es ernst, dass der Ernst Stocker den Städten Zürich und Winterthur auch [PAGE 855] etwas von dem Geld abliefert. Das wäre ein Signal - nicht mehr und nicht weniger.
Ich bitte Sie auch hier, der Kommissionsmehrheit und damit auch dem Wunsch der Städte zu folgen, die wir bei dieser Vorlage unbedingt mit im Boot brauchen. Sollte nämlich der Städteverband wegbrechen, weil er das Gefühl hat, die Städte erhielten zu wenig zurück, ist das gefährlich für die Vorlage. Hier müssten Sie heute der Mehrheit folgen. Wir sollten beim Ständerat Verständnis dafür wecken, dass eben Grossstädte etwas mehr Verbindlichkeit wollen als den Verfassungsartikel, der selbstverständlich gilt, aber hier präzisiert gehört. Das wäre ein wichtiges Signal an viele grössere Städte. Das ist nicht nur im Kanton Zürich so, das betrifft auch andere Städte wie St. Gallen, Luzern, Bern usw.
Ich bitte Sie also, beide Male der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und diese Differenzen aufrechtzuerhalten.