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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-18

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-18

Wortprotokoll

Die Bestimmungen, die den Zugang von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen zum Arbeitsmarkt regeln, haben seit September 2000 keine Änderungen erfahren. Damals wurde die Ausnahmeregelung des einjährigen Arbeitsverbotes für Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene, die nach dem 1. September 1999 in die Schweiz eingereist waren, aufgehoben. Seither gelten wieder die üblichen Regelungen des Asylgesetzes bzw. des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer.

Im Rahmen der Asylgesetzrevision, die letzten Sommer in die Vernehmlassung ging, hat der Bundesrat den Vorschlag gemacht, bescheidene finanzielle Anreize einzuführen, welche die Kantone dazu bringen sollten, bei der Verteilung von Arbeitsbewilligungen vorläufig Aufgenommene gegenüber Asylbewerbern vorzuziehen. Von dieser Massnahme verspricht man sich eine leichte Zunahme der Beschäftigung der vorläufig Aufgenommenen. Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene können bereits heute an Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen teilnehmen, die vom Bund und von den Kantonen finanziell getragen werden. Diese Programme ermöglichen eine elementare Vorbereitung zum Einstieg in den Arbeitsmarkt. Zusätzliche integrative Massnahmen für Personen aus dem Asylbereich sind nicht vorgesehen, solange nicht sicher ist, ob sie in der Schweiz verbleiben werden.