Büchler Jakob · Nationalrat · 2016-06-06
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich unter anderem auch mit der Weiterentwicklung der Armee auseinandergesetzt. Wir führten eine Anhörung des Chefs des VBS durch und liessen uns informieren. Vier Kernpunkte prägen die Weiterentwicklung der Armee: erstens eine vollständige Ausrüstung, zweitens eine höhere Bereitschaft, drittens die effektive Kaderausbildung und viertens die regionale Verankerung.
Die Verkleinerung der Armee und die Neuzuweisung des Materials ermöglichen eine vollständige Ausrüstung, insbesondere für die Leistungen zugunsten der zivilen Behörden und die Basisleistungen. Milizformationen mit hoher Bereitschaft werden in Armeelogistikcentern oder in ihren Aussenstellen mit reserviertem Material ausgerüstet. Dies ist in der heutigen Armee XXI nicht vollumfänglich möglich.
Ein neues, abgestuftes Bereitschaftssystem ermöglicht auch bei unerwarteten Ereignissen, die voll ausgerüsteten Truppen aus dem Stand aufzubieten und rasch einzusetzen. Neubezeichnete Milizformationen mit hoher Bereitschaft zur Ergänzung und Unterstützung bereits eingesetzter Truppen werden im Einsatz sein.
Der Fokus wird auf eine wirksame Kaderausbildung gelegt. Künftige Kader absolvieren wieder eine ganze Rekrutenschule mit der Dauer von 18 Wochen. Dazu kommt das vollständige Abverdienen des letzten Dienstgrades innerhalb einer praktischen Dienstzeit. Damit kann wieder mehr Gewicht auf die Führungserfahrung gelegt werden. Eine bessere Kaderausbildung führt zu besserer Führungskompetenz.
Die zivilen Behörden werden rasch und flexibel von Territorialdivisionen unterstützt. Sie leisten wenn nötig Katastrophenhilfe, Sicherungs- und Unterstützungshilfe oder übernehmen im Falle eines militärischen Angriffs auch Schutz- und Sicherungsaufgaben.
Diese konzeptionellen Grundlagen für die Weiterentwicklung der Armee hat der Bundesrat bereits mit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 und dem Armeebericht vorgelegt. Die Aufgaben der Armee sind im Grundsatz unverändert geblieben. Es sind dies der Auftrag der Verteidigung des Landes vor einem militärischen Gegner, die Unterstützung der zivilen Behörden und die Friedensförderung. Mit der Weiterentwicklung der Armee soll die Armee den Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage, den personellen Realitäten und den finanziellen Vorgaben angepasst werden.
Die GPK hat davon Kenntnis genommen, dass Heer und Luftwaffe zusammenarbeiten und eine Einheit bilden müssen. Nach der Ablehnung des neuen Kampfflugzeuges durch das Volk ist im Schweizer Luftraum eine Lücke entstanden. Wenn der Schweizer Luftraum über mehrere Monate geschlossen werden müsste, wäre dies mit der heutigen Anzahl von nur 31 F/A-18 nicht mehr möglich. Die Ablösung der F/A-18-Flotte wird im Jahr 2025 oder etwas später unweigerlich auf uns zukommen. Deshalb hat der Bundesrat eine ausserparlamentarische Kommission ins Leben gerufen, die sich in einer Vorabklärung mit dieser zukünftigen Flugzeugbeschaffung befassen muss.
Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass für die zukünftige Armee ein vierjähriger Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken zwingend notwendig ist, wenn die Armee ihrem verfassungsmässigen Auftrag gerecht werden soll. Der Soll-Bestand wird mit 100 000 Angehörigen der Armee festgelegt, was einem Effektivbestand von 140 000 Angehörigen entspricht. In der heutigen Zeit werden rund 30 Prozent der WK von Angehörigen verschoben, was für die Armee immer wieder eine Herausforderung darstellt. Die Verschiebungen haben in den überwiegenden Fällen berufliche Gründe.
Die GPK ist sich bewusst, dass zurzeit das Referendum zur Weiterentwicklung der Armee am Laufen ist. Die Kommission hat sich damit aber nicht befasst. Persönlich bin ich der Meinung, dass die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee weiter verzögert würde, was sich negativ auf die Planungssicherheit der Armee auswirken würde.
Zur Sistierung des Geschäftes Bodluv 2020 hat sich die GPK nicht geäussert. Sie hat aber eine Subkommission mit [PAGE 874] drei National- und drei Ständeräten eingesetzt. Diese Subkommission wird ihren Bericht Ende Jahr abliefern.