Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-18
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-18
Wortprotokoll
Die Ausländerbehörden der Kantone und des Bundes verfolgen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz eine Ausbildung absolvieren wollen, eine grosszügige Praxis. Im Jahr 2001 erfolgten rund 11 500 Zulassungen für Schülerinnen und Schüler sowie für Studentinnen und Studenten. Das sind rund 11,5 Prozent aller neu erteilten Aufenthaltsbewilligungen.
Die bisherige Praxis wird im Zusammenhang mit dem von Herrn Neirynck angesprochenen Einzelfall auch nicht infrage gestellt. Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Ausländerfragen wurde im erwähnten Fall bereits früher eine vorübergehende Aufenthaltsbewilligung zum Besuch eines zweijährigen Sprachkurses in der Schweiz erteilt. Dabei hat sich die betroffene Person schriftlich verpflichtet, nach dem Sprachkurs wieder nach China zurückzukehren. Zudem wurde die Bestätigung eines chinesischen Arbeitgebers vorgelegt, wonach am Ende des Aufenthaltes in der Schweiz eine Arbeitsstelle im Heimatland angetreten werden kann. Die Absicht, später ein mehrjähriges Hochschulstudium in der Schweiz aufzunehmen, wurde den Behörden somit nicht bekannt gegeben. Nach dem Erreichen des ursprünglichen Ausbildungsziels muss daher die weitere Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung überprüft werden.
Der betroffenen Person wird zurzeit das rechtliche Gehör gewährt. Im Übrigen kann gegen Verfügungen des Bundesamtes für Ausländerfragen Beschwerde beim Beschwerdedienst des EJPD geführt werden.