Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-07
Wortprotokoll
Es geht hier um Spiele zur Verkaufsförderung. Solche Spiele sollen nicht vom Geltungsbereich des Geldspielgesetzes umfasst [PAGE 379] werden. Anders als bei echten Geldspielen geht es bei diesen Spielen eben nicht primär darum, Geld zu verdienen. Das Motiv zur Veranstaltung der Spiele liegt vielmehr im Marketing oder, anders gesagt, eben in der Verkaufsförderung.
Ich zähle Ihnen einfach noch ein paar Beispiele auf: Es geht hier um den Wettbewerb auf der Cornflakes-Packung, bei dem man ein Skiwochenende in Leukerbad gewinnen kann. Da geht es natürlich um den Anreiz zum Kauf, und natürlich ist hier auch eine Gratisteilnahme möglich. Ein anderes Spiel ist "Mega Win" von Migros. Es geht dort auch um den Anreiz zum Kauf; eine Gratisteilnahme ist möglich. Ein anderes Beispiel ist das Feriengeldspiel im "Blick". Das ist ein Wettbewerb mit einer Gesamtgewinnsumme von 500 000 Franken. Die Teilnahme ist über SMS möglich und kostet Fr. 1.90; auch eine Gratisteilnahme über WAP ist möglich. Noch ein letztes Beispiel zu SRF: Wenn hier bei Abstimmungen eine Verlosung durchgeführt wird, z. B. im Rahmen eines Eishockey-Playoff-Spiels, dann ist eine Teilnahme über Mehrwertdienste oder auch eine Gratisteilnahme möglich.
In der Praxis fällt es nicht immer leicht, Spiele zur Verkaufsförderung von echten Geldspielen abzugrenzen. Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal ist eigentlich der Einsatz. Wo Spielende keinen Einsatz leisten, wo also eine Gratisteilnahme möglich ist, handelt es sich von vornherein nicht um ein Geldspiel. Heute fallen Gewinnspiele nicht in den Anwendungsbereich der Lotteriebestimmungen, wenn eine chancengleiche und unmissverständliche Möglichkeit zur Gratisteilnahme besteht, z. B. über eine Postkarte per B-Post oder über WAP. Es ist unerheblich, ob die Gratisteilnahme allenfalls etwas komplizierter oder weniger bequem ist als die kostenpflichtige Teilnahme. In der Praxis sagt man, ein Spiel sei auch dann zulässig, wenn die Gratisteilnahme fast zehn Minuten in Anspruch nimmt. Wir wissen alle, dass zehn Minuten eine Ewigkeit sind. Wer wendet also dafür noch zehn Minuten auf? Man schreibt halt dann ein SMS für Fr. 1.90.
Es besteht heute - das möchte ich betonen - tatsächlich die Gefahr, dass mit Spielen zur Verkaufsförderung, die in Tat und Wahrheit eben verkappte Geldspiele darstellen, viel Geld verdient wird, und dies unter Umgehung von Artikel 106 der Bundesverfassung, in welchem ja eine Gemeinwohlbindung aller Geldspiele vorgesehen ist.
Ich möchte noch etwas für den Entwurf des Bundesrates plädieren - ich habe das bis jetzt leider von niemandem gehört. Ich möchte einmal damit beginnen, dass der Bundesrat nicht am Status quo festhält, sondern die Teilnahmebedingungen verschärft. Das heisst, die Gratisteilnahme muss zu gleichen Bedingungen möglich sein und im Unterschied zu heute - ich habe es gesagt, bis zu zehn Minuten Aufwand - wirklich einfach und effektiv sein. "Gratis" bezieht sich nicht nur auf die Spielteilnahme als solche, sondern eben auch auf die Übermittlung derselben. Das heisst, wenn die Spielteilnahme über eine Mehrwertdienstnummer erfolgt, muss die Veranstalterin daneben auch eine Gratisübermittlung der Spielteilnahme anbieten, z. B. per Internet - das geht dann schon schneller als zehn Minuten - oder eben mit B-Post. Diese darf nicht mehr kosten als die üblichen Übermittlungsgebühren. Die Gratisteilnahme darf mit Bezug auf das Spiel mit keinen Nachteilen verbunden sein, und sie muss zudem so leicht verfügbar und zugänglich sein wie die kostenpflichtige Teilnahme. Das ist also z. B. dann nicht der Fall, wenn für die Übermittlung der Spielteilnahme eine veraltete Technologie verwendet wird, wie etwa WAP - ich weiss gar nicht, wer noch weiss, was das ist oder wie das funktioniert; Herr Schmid nickt -; es muss also einfach und handhabbar sein.
Wenn es effektiv möglich ist, gratis an einem Spiel teilzunehmen, kann eben nicht mehr von einem echten Einsatz gesprochen werden. Wenn die Gratisteilnahmemöglichkeit attraktiv ausgestaltet ist, ist das auch ein Indiz dafür, dass der Veranstalter mit dem Spiel nicht in erster Linie Geld verdienen will, sondern dass für den Veranstalter andere Aspekte, also Kundenbindung oder Frequenzsteigerungen, im Vordergrund stehen.
Der Antrag der Minderheit Janiak führt zu einer Liberalisierung, was den Detailhandel betrifft, und gleichzeitig zu einem Verbot von Spielen, die durch Medienunternehmen, z. B. SRF, "Blick" oder "Le Matin", durchgeführt werden. Zulässig sollen mit dem Minderheitsantrag allein Gewinnspiele zur Förderung des Absatzes der eigenen Produkte sein, bei welchen den Spielenden neben den Kosten für das Produkt maximal die Kommunikationskosten der Teilnahme am Spiel auferlegt werden. Die heute bestehende Pflicht für den Detailhandel, Gratisteilnahmemöglichkeiten vorzusehen, wird aber mit dem Minderheitsantrag aufgehoben.
Aus Sicht des Bundesrates überzeugt dieser Minderheitsantrag nicht. Er führt insbesondere zu einer Ungleichbehandlung, für die ich eigentlich von niemandem eine Begründung erhalten habe. Der Detailhandel könnte also völlig frei Lotterien und Geschicklichkeitsspiele zur Verkaufsförderung durchführen und hätte, anders als heute, auch keine Pflicht, eine Gratisteilnahmemöglichkeit zu gewährleisten.
Kundenbindung in Ehren, aber wer garantiert Ihnen, dass ein Anbieter mit dem Verkauf dieses Produktes nicht auch Geld verdient? Wo haben Sie die Transparenz, die es Ihnen ermöglicht zu beurteilen, ob mit der Verkaufsförderung, mit der Möglichkeit, an einem Wettbewerb teilzunehmen, nicht gleichzeitig auch die Marge erhöht wird? Ich bin erstaunt, wie hier das Vertrauen - ich sage, das etwas blinde Vertrauen - in den Detailhandel vorherrscht. Man sagt, dieser wolle auf keinen Fall Geld verdienen, das sei nur Kundenbindung, es gehe nur um die eigenen Produkte. Was aber die Medien betrifft, so wollen Sie das dort verbieten. Mit dem Minderheitsantrag wäre es nämlich nicht mehr zulässig, dass Zuschauerinnen z. B. während eines Fussballspiels einen Tipp, welches Team gewinnt, abgeben können und unter den Teilnehmern dann ein Preis verlost wird.
Noch einmal: Der Bundesrat hat für diese Situation in seiner Version eine klare Verschärfung gegenüber heute vorgesehen, indem die Gratisteilnahme leicht möglich sein muss. Ich nenne z. B. das Internet; da sitzt man sowieso mit dem Handy beim Fernsehen und kann auch gleich per Internet teilnehmen.
Ich muss da noch etwas in Bezug auf die Jugendlichen sagen: Es wurde gesagt, dass bei dieser Art von Teilnahme an Spielen in den Medien das Suchtpotenzial bei den Jugendlichen viel grösser sei. Meine Erfahrung mit Jugendlichen ist die folgende: Wenn sie wissen, dass es eine Gratisteilnahmemöglichkeit gibt, dann weichen sie immer auf diese aus. Kein Jugendlicher bezahlt Fr. 1.90 für ein SMS, wenn er auch gratis teilnehmen kann. Von daher würde ich diese Aussage etwas relativieren.
Ich möchte nochmals betonen - dieser Punkt ist jetzt in der Diskussion noch nicht erwähnt worden -, dass der Bundesrat seine Vorgaben an die Gratisteilnahme verschärft hat. Unserer Meinung nach ist deshalb hier der Weg eigentlich offen dafür, dass Sie bei den Medien diese Art von Spielen tatsächlich nicht einfach ganz verbieten müssen.
Ich äussere mich jetzt noch zum Antrag der Kommissionsmehrheit, mit welchem die Liberalisierung der Gewinnspiele des Detailhandels mit dem Entwurf des Bundesrates verbunden wird. Gemäss dem Antrag der Mehrheit werden zwei Ausnahmen vom Geltungsbereich geschaffen. Die eine betrifft den Detailhandel, die andere die Medien.
Verkaufsförderungsspiele des Detailhandels sollen mit dem Mehrheitsantrag liberalisiert werden. Zulässig sollen allein Gewinnspiele zur Förderung des Absatzes der eigenen Produkte sein, bei welchen den Spielenden neben den Kosten für das Produkt maximal auch die Kosten der Kommunikation für die Teilnahme am Spiel auferlegt werden. Die heute bestehende Pflicht für den Detailhandel, Gratisteilnahmemöglichkeiten vorzusehen, wird aber aufgehoben - auch mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Verkaufsförderungsspiele der Medien werden gleich behandelt, wie das vom Bundesrat in der Botschaft vorgeschlagen wird.
Ich möchte auch hier noch zuhanden der Materialien etwas festhalten: Das Wort "kurzzeitig" wurde sowohl beim Antrag der Mehrheit als auch beim Antrag der Minderheit eingefügt. Mit dem Begriff der Kurzzeitigkeit wird betont, dass es bei den Gewinnspielen zur Verkaufsförderung um Marketingmassnahmen geht, die zeitlich befristet sind. Solche [PAGE 380] Gewinnspiele sollen das betreffende Unternehmen für die Kundschaft temporär attraktiver machen, das heisst, sie dienen der Kundenaktivierung und sollten sicher weniger als ein halbes Jahr, in der Regel wohl ein bis drei Monate, dauern.
Ich bitte Sie, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen. Er ist eine Mittellösung, er verbietet nicht alles, was von den Medien angeboten wird. Ich sage es aber noch einmal in aller Deutlichkeit: Mit der Verpflichtung sowohl für den Detailhandel als auch für die Medien, bei ihren Angeboten eine Gratisteilnahme - und zwar eine einfache Gratisteilnahme - vorzusehen, sind wir der Meinung, dass wir diese Möglichkeiten offenlassen können. Ich denke, es ist auch ein Teil der Wirtschaftsfreiheit, sich hier profilieren zu können. Gleichzeitig wird aber sichergestellt, dass hier nicht viel Geld verdient werden kann, denn wenn die Gratisteilnahme sehr einfach ist, kann man nicht mehr viel Geld verdienen.
Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen den Entwurf des Bundesrates ans Herz lege. In zweiter Priorität, falls Sie das nicht ganz überzeugt hätte, würden wir Ihnen dann beliebt machen, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.