Gysi Barbara · Nationalrat · 2016-06-07
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Wir haben in der Eintretensdebatte von der Kommissionssprecherin, Madame Marchand, oder auch vom Kommissionssprecher deutscher Sprache, Herrn Steiert, gehört, es sei zu früh, den Beruf der Advanced Practice Nurses in die Vorlage aufzunehmen, man wolle diese Regelung sozusagen wachsen lassen, die Mehrheit der Kommission wolle sie entwickeln. Doch auf der anderen Seite sind die Realitäten eben da. Es gibt diese Ausbildung, es sind bereits Advanced Practice Nurses tätig. Es macht Sinn, dass dieser Ausbildungsgang für die Universitäten und Fachhochschulen, die ihn anbieten, geregelt wird und wir keinen Wildwuchs bekommen.
Ich möchte meine Kollegin und Vorrednerin da nur unterstützen: Es ist richtig, wir sollten auf die Praxis hören, die diesen Masterstudiengang regeln will. Seien wir doch ehrlich: So rasch wird dieses Gesundheitsberufegesetz sicher nicht revidiert; und wenn man jetzt sagt, es müsse noch etwas wachsen, wie lange muss es dann wachsen? Muss es schon ein veritabler Baum sein, bis es ins Gesetz aufgenommen wird? Sie haben es bereits gehört: Die Gesundheitsdirektorenkonferenz unterstützt eine Aufnahme der Advanced Practice Nurses ins Gesetz explizit. Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren sind der Meinung, wir sollten noch etwas warten. Aber die Praxis braucht diesen Ausbildungsgang, und ich glaube, es ist wichtig, dass wir mit diesem Gesetz, das jetzt beschlossen wird, nicht auf halbem Wege stehen bleiben.
Wir haben im Gesundheitswesen, im Pflegebereich viele neue Berufe geschaffen. Es besteht grosser Bedarf, diese Ausbildungen zu machen, und diese Ausbildungen haben Zulauf. Heute sind rund 400 Advanced Practice Nurses tätig. Den Dokumenten konnten wir entnehmen, dass pro Jahr etwa 100 hinzukommen werden. Das ist keine riesige Zahl - in Zukunft wird der Bedarf an Pflegefachpersonen jedoch gross sein. Eben erst hat der Bundesrat den Bericht zur Langzeitpflege veröffentlicht. Dort sind diese Zahlen ausgewiesen. Auch verschiedenste Obsan-Studien zeigen, dass der Bedarf an genügend und auch genügend gut ausgebildetem Pflegepersonal da ist.
Warum soll hier nicht auch dieser Masterstudiengang geregelt werden? Er existiert. Aber er braucht eine nationale Regelung. Es ist wichtig, dass wir keinen Wildwuchs haben; das ist doch das Thema. Es geht nicht darum, dass es den Studiengang nicht gibt, wenn Sie diese Minderheit jetzt nicht unterstützen. Er ist dann einfach nicht schweizweit geregelt. Mit dem Gesetz wollen wir ja diese Regelungen festhalten. Es ist auch sinnvoll, dass wir weiterführende Entwicklungen zulassen.
Die Pflege, das wissen wir alle, war früher ein karitativer Beruf - oder eben kein Beruf, sie war eine karitative Tätigkeit von Frauen, die das gratis gemacht haben. Die Pflege hat sich zu einem Beruf entwickelt. Natürlich wird die Pflegearbeit gerade in der Langzeitpflege immer noch von den Familien und Angehörigen begleitet. Aber die Pflege ist ein richtiger Beruf, und das ist gut so. Aber dieser Beruf muss auch bis ins letzte Detail entwickelt werden.
Würde es denn lediglich als Minderheitsantrag in den Rat kommen, wenn wir zum Beispiel über ein Gesetz über die Ausbildung von Bauingenieuren sprechen würden? Es ist nicht untypisch, dass wir in einer Frauendomäne darüber diskutieren, ob wir einen Masterstudiengang, der schon eine Tatsache ist, ins Gesetz schreiben sollen oder ob wir noch etwas warten müssen, bis dieses Pflänzlein genügend stark ist. Es ist genügend stark. Seien Sie doch ehrlich, und nehmen Sie diesen Passus auf. Wir wollen nicht weiter warten, und wir brauchen in der Schweiz hier vor allem eine einheitliche Regelung. Dass in der Praxis mit den Advanced Practice Nurses sehr gut gearbeitet wird, wissen wir; das hat auch Kollegin Quadranti erwähnt. Auch in der Langzeitpflege sind die APN eine wichtige Stütze, weil wir dort viele [PAGE 894] komplexe Situationen haben. Dafür braucht es sehr gut ausgebildetes Personal.
Vielen Dank für die Unterstützung der Minderheit.