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Eymann Christoph · Nationalrat · 2016-06-07

Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Im Namen der freisinnigen Fraktion bitte ich Sie um Eintreten auf diese Vorlage. Es scheint uns sinnvoll, einheitliche Anforderungen an die Hochschulausbildungen in den Gesundheitsberufen zu erlassen. Wichtig ist aber auch die Beachtung und Wertschätzung der Berufsleute im Gesundheitsbereich, welche keinen Hochschulabschluss haben. Es besteht die Gefahr der Verakademisierung der Gesundheitsberufe, und es wäre falsch, wenn die Berufslehre im Pflege- und Gesundheitsbereich an Bedeutung verlieren oder gar ausschliesslich durch eine Hochschulausbildung ersetzt würde. Gerade in diesen Berufen sind neben den Fertigkeiten und Fähigkeiten auch Einfühlungsvermögen und Dienstleistungsbereitschaft erforderlich.

Wir haben es ja mit einer bildungs- und gesundheitspolitischen Vorlage zu tun. Zum Gesundheitspolitischen gehört das Register. Wir sind einverstanden mit der Regelung für die Berufsausübungsbewilligung und der Schaffung eines Registers. Diese beiden Institutionen dienen der Qualitätsverbesserung, die mit diesem Gesetz auch angestrebt wird.

Wir sind aber nicht bereit, weiter zu gehen, als dies der Bundesrat beantragt. Die Aufnahme der Masterausbildung im [PAGE 885] Bereich Pflege in dieses Gesetz lehnen wir ab. Die Berufsbefähigung soll grundsätzlich mit einem Bachelor, wie dies immer vorgesehen war, erreicht werden können.

Ausnahme ist der Ausbildungsweg in Osteopathie, wo ein Masterabschluss vorgesehen wird, weil es dort keinen berufsbefähigenden Bachelorabschluss gibt. In diesem Bereich herrscht aber in der Fraktion keine Einigkeit. Die Minderheit möchte eine Osteopathieausbildung nicht in diesem Gesetz geregelt haben. Mit Blick auf den Beitrag der Osteopathie für das Gesundheitswesen wäre es aber bedauerlich, wenn diese Ausbildung in dieser Qualität keine Regelung in diesem Gesetz erfahren würde.

Die Aufnahme weiterer Berufe in dieses Gesetz, welche von einer Minderheit der Kommission beantragt wird, lehnt die FDP-Liberale Fraktion ab. Verschiedene Haltungen gibt es in der Fraktion hinsichtlich der Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz der medizinischen Grundversorgung. Bekämpft wird von einem Teil der Fraktion auch das Eintreten auf die Vorlage 2.

Ganz kurz noch zum Einzelantrag Bäumle: Was darin steht, ist richtig, nur ist es rein deklaratorisch. Wir haben als Bund keine Durchgriffsrechte auf die Gemeinkostenzahlungen der Kantone und Gemeinden an die Gesundheitseinrichtungen. Deshalb sollten wir auch nichts in ein Gesetz schreiben, was wir am Ende des Tages nicht durchsetzen können.