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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-06-07

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Ich stelle meinen Minderheitsantrag eigentlich lediglich aus Gründen der - wie soll ich sagen? - Übernahme verfassungsmässiger Verpflichtungen. Es geht hier um die Definition des Zieles 16, der aussenpolitischen Tätigkeiten. In Artikel 54 der Bundesverfassung ist die Zielsetzung unserer Aussenpolitik definiert. Darin ist natürlich die Unabhängigkeit der Schweiz inbegriffen. Gleichzeitig schreibt Artikel 54 aber auch vor, dass unsere Aktivitäten in der Aussenpolitik auch einen Beitrag leisten sollten zur Linderung der Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte, zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Das sind alles Zielsetzungen, die die Verfassung uns vorgibt. Nun stelle ich mir die Frage, weshalb man hier, wenn man dem Beschluss des Nationalrates folgen will, nebst der Unabhängigkeit auch noch ein Instrument, nämlich die Neutralität, in die Zielsetzung aufnehmen will. Aus meiner Sicht sind es zwei Dinge, die nicht zusammenpassen und die - davon bin ich überzeugt - dem Bundesrat in seiner Arbeit eine unnötige Einschränkung geben.

Wenn Sie den Text in der Botschaft zur Legislaturplanung 2015-2019 auf Seite 1189 lesen, dann sehen Sie, dass es klar ersichtlich ist, worum es geht. Dementsprechend bin ich auch überzeugt, dass die Formulierung des Bundesrates völlig ausreichend ist, um diese Zielsetzung zu umschreiben.