Herzog Verena · Nationalrat · 2016-06-07
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-07
Wortprotokoll
In der folgenden Debatte geht es um die Erweiterung der Definition dessen, was nach diesem Gesetz als Gesundheitsberuf gilt. Zuerst werde ich meinen Minderheitsantrag vertreten und anschliessend aus Sicht unserer Fraktion sprechen.
Zu meinem Minderheitsantrag, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g zu streichen, gilt es zu bemerken, dass der Beruf der Osteopathin und des Osteopathen in diesem neuen Gesetz der einzige Beruf wäre, dessen Leistung nicht von der Grundversicherung übernommen, sondern nur jenen Patienten bezahlt würde, die über eine Zusatzversicherung verfügen. Die kaum abwendbare Folge wäre, dass die Vertreter der Osteopathie zu Recht sehr schnell mit der Forderung aufwarten würden, gleich behandelt zu werden, das heisst, auch in die Grundversicherung aufgenommen zu werden. Damit würde beim Patienten die unmittelbare Anspruchshaltung ausgelöst, vermehrt auch diese Therapie beanspruchen zu können, was wiederum zu einer Mehrbelastung des Gesundheitswesens führen würde.
Es würden auch verschiedene andere Berufe, deren Leistungen zurzeit nur über die Zusatzversicherung bezahlt werden, das gleiche Recht fordern. Das heisst, die Grundversicherung würde nicht entlastet, wie wir es von der SVP-Fraktion her anstreben, damit wir die Gesundheitskosten irgendwann wieder in den Griff bekommen und den jährlichen Erhöhungen der Krankenkassenprämien entgegenwirken können. Vielmehr würde die Grundversicherung zusätzlich belastet.
Mein jetziger Minderheitsantrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen nur knapp abgelehnt. Ich bitte Sie aus den erwähnten Gründen, ihm zuzustimmen.
Und nun zum Fraktionsvotum: Unbestritten ist, dass die üblichen Gesundheitsberufe wie etwa Pflegefachleute, Physiotherapeuten und Hebammen ins Gesetz über die Gesundheitsberufe einbezogen werden. Umstritten ist jedoch eben die Aufnahme der Osteopathen. Insbesondere sind es finanzielle Belastungen, wie ich sie bereits erwähnt habe, welche die SVP-Fraktion so nicht in Kauf nehmen will.
Bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe gbis bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Dabei geht es einerseits darum, ob noch eine weitere Berufsklasse - die medizinisch-technische Radiologie - in das Gesetz aufgenommen wird. Dieses Bildungsangebot in der medizinischen Radiologie wird an höheren Fachschulen angeboten. In der Westschweiz besteht ein Studienangebot an einer Fachhochschule. Es regeln zurzeit nur wenige Kantone die Berufsausübung, und daher befand auch die Mehrheit der Kantone, dass es keinen Regulierungsbedarf gebe. Darüber hinaus gibt es bereits bundesrechtliche Vorgaben für die Berufsausübung in den Vorschriften zum Strahlenschutz. Es erübrigt sich somit, diese Gruppe hier in das spezifische Gesundheitsberufegesetz aufzunehmen.
Bei Artikel 2 Absatz 1bis geht es darum, dass der Bundesrat in eigener Regie weitere Berufe als Gesundheitsberufe bezeichnen und diese dem Gesetz unterstellen könnte. Die SVP-Fraktion lehnt den entsprechenden Antrag der Minderheit Reynard jedoch klar ab, da uns diese Kompetenzzuteilung an den Bundesrat zu weit geht.
Ich danke für Ihre Unterstützung.