Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-18
Wortprotokoll
Mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen, im Volksmund FFF genannt, ist ein Mindestumfang von insgesamt 438 560 Hektaren dauerhaft zu sichern. Die Kantone haben die dazu erforderlichen raumplanerischen Massnahmen umgesetzt. Deswegen wurde das Ziel erreicht. Die Kompetenz für den Schutz des Kulturlandes liegt bei den Kantonen. Mit dem kantonalen Richtplan und der Nutzungsplanung verfügen sie über das dazu notwendige raumplanerische Instrumentarium. Mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen hat der Bund die nationalen Interessen in die kantonale Raumentwicklung eingebracht. Weiter gehende Eingriffe des Bundes in die kantonalen Kompetenzen zur Erhaltung der Kulturlandflächen sind nicht vorgesehen.
Es ist ein zentrales Ziel der Raumordnungspolitik des Bundes, die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern und die weitere Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Ein weiteres Siedlungswachstum und die Zersiedelung sind nicht im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die Nutzungsreserven im bereits überbauten Gebiet in der Schweiz sind gross. Das gilt selbst für den dynamisch wachsenden Kanton Zürich. Hier ermittelte die Raumbeobachtung des Kantons, dass im weitgehend überbauten Gebiet noch bauliche Nutzungsreserven im Umfang von 46 Prozent der rechtlich zulässigen Nutzung quasi brachliegen. Auch wenn die bauliche Verdichtung nicht überall im Sinne der Siedlungsqualität zweckmässig sein mag - Spielraum für die Siedlungsentwicklung nach innen ist vorhanden. Der Bundesrat begrüsst es deshalb, wenn die Kantone und Gemeinden die Siedlungsentwicklung nach innen fördern und gegenüber dem Bauen auf der grünen Wiese vermehrt Zurückhaltung üben.
[PAGE 285]