Fetz Anita · Ständerat · 2016-06-07
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Auch hier geht es darum, die Bewilligungsvoraussetzungen für Kleinlotterien ein bisschen zu liberalisieren. Heute ist es ja so, dass jeder Kanton über ein Kontingent verfügt, das sich nach seiner Einwohnerzahl bemisst, um auf seinem Kantonsgebiet Kleinlotterien zu bewilligen. Das heisst, kleinere Kantone verfügen über kleinere Plansummen als grössere. In den Kantonen werden aber regelmässig Kleinlotterien mit Plansummen von über 100 000 Franken durchgeführt. Gemäss bisheriger Praxis treten die Kantone dann von ihren Kontingenten auch Gelder an Veranstalter von Kleinlotterien aus anderen Kantonen ab. Nur so können auch grössere Veranstaltungen von regionaler Bedeutung auf eine angemessene finanzielle Unterstützung zählen - Sie sehen, es geht halt schon um die regionale Sicht.
Zudem wird es dank der Kontingentsabtretung auch kleineren Kantonen ermöglicht, grössere Kleinlotterien zu veranstalten. Diese Praxis hat sich bis jetzt bestens bewährt, würde aber durch die Begrenzung, die in Buchstabe b vorgenommen wird, sehr eingeschränkt; ich sehe überhaupt keinen Grund, warum man diese Einschränkung machen muss. Das Ganze bleibt ja unter der Aufsicht der Kantone, und deshalb meine ich, dass diese Formulierung "die maximale Summe aller Einsätze" gar nicht aufgeführt zu werden braucht; sie redimensioniert nur die Möglichkeiten für die kontrollierten Kleinlotterien.
Deshalb bitte ich Sie, Buchstabe b in Absatz 3 zu streichen.