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Amherd Viola · Nationalrat · 2016-06-07

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu meiner Initiative 15.423. Zur Initiative 07.402 kann ich als Initiantin nicht mehr sprechen, da die Beratung dazu schon über die erste Phase hinaus ist. Zu dieser Initiative hat sich soeben die Sprecherin der Minderheit geäussert, und auch die Kommissionssprecher werden dazu sprechen.

Jetzt also zur Initiative 15.423: Der Bund kann im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik nur im ausserschulischen Bereich und dort nur im Rahmen von Schutz und Förderung tätig sein. Die einschlägigen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen lassen nicht mehr zu. Das heisst, dass von den drei Säulen der Kinder- und Jugendpolitik - dem Schutz, der Förderung und der Partizipation - auf Bundesebene eine aussen vor bleibt: die der Partizipation. Zudem ergeben sich durch die Einschränkung des Bundes auf den ausserschulischen Bereich unkoordinierte Schnittstellen, die einer kohärenten und wirkungsvollen Kinder- und Jugendpolitik zuwiderlaufen. Und da setzt meine parlamentarische Initiative an.

Mit einer Anpassung von Artikel 67 der Bundesverfassung können massgebliche Verbesserungen erreicht werden, ohne dass in die Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen eingegriffen wird und ohne dass mehr finanzielle Mittel aufgewendet werden müssen. Es geht nicht darum, mehr Geld auszugeben, sondern darum, die investierten Mittel koordinierter und effizienter einzusetzen. Der Bund soll in der Kinder- und Jugendpolitik eine aktivere Rolle spielen können - nicht müssen -, und zwar ergänzend zu den Massnahmen der Kantone, nicht anstelle der Kantone. Der Bund soll zudem auch keine zwingenden Vorgaben für die Kantone erlassen können. Der Föderalismus wird mit dieser parlamentarischen Initiative also nicht tangiert.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Bund die Möglichkeit bekommen muss, in Zusammenarbeit mit den Kantonen in der gesamten Breite der Kinder- und Jugendpolitik tätig zu sein. Kinder- und Jugendpolitik ist eine Querschnittaufgabe, die nur gemeinsam mit allen Akteuren erfolgreich betrieben werden kann. Die wirksame Unterstützung von Kindern und Jugendlichen erfordert ein koordiniertes Handeln aller Beteiligten. Die historisch gewachsene Aufteilung in eine schulische und eine ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit wird der Komplexität der sozialen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und der zu lösenden Probleme nicht gerecht. Herausforderungen wie die berufliche und soziale Integration von Kindern und Jugendlichen, die Begleitung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen und weitere Herausforderungen können mit dieser Zweiteilung nicht zielführend bewältigt werden. Könnte sich der Bund unterstützend engagieren, würde den Kantonen ein effizienteres Vorgehen ermöglicht, und die Qualität der Aktivitäten könnte gesteigert werden.

Auch die Trennung von Förderung, Schutz und Partizipation macht aus fachlicher Sicht keinen Sinn. Jede Förderung schützt die Kinder und Jugendlichen, jedes Mitwirken ist Förderung, und Schutzmassnahmen, wie z. B. eine Fremdplatzierung, beinhalten immer auch fördernde Elemente. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen soll sich bestmöglich an der Sache selbst orientieren und nicht an der Frage scheitern, ob eine Massnahme nun schulisch oder ausserschulisch bzw. fördernd, schützend oder partizipativ ist.

Der Bundesrat richtet seine Strategie in der Kinder- und Jugendpolitik wie auch die Kinderrechtskonvention an den drei Säulen der Förderung, des Schutzes und der Partizipation aus. Dies machen auch die meisten Kantone so. Die vorgeschlagene Anpassung von Artikel 67 der Bundesverfassung widerspiegelt diesen gemeinsamen Ansatz und ist kohärent zu den Zielen des Bundes und der Kantone.

Wenn gegen diese Anpassung mit der Sorge betreffend finanzielle Mehraufwendungen oder betreffend den Eingriff in die Hoheit der Kantone argumentiert wird, ist dies aus meiner Sicht lächerlich, besonders dann, wenn ich den Vergleich zu anderen Geschäften ziehe. So sprechen wir bei der Beratung der Unternehmenssteuerreform III über rund 1,3 Milliarden Franken, die weniger in die Staatskasse fliessen. Von solchen Zahlen kann die Kinder- und Jugendpolitik nur träumen. Sie werden mir sagen, eine florierende Wirtschaft, der Erhalt von Arbeitsplätzen usw. seien wichtig. Das ist alles richtig: Die Wirtschaft ist wichtig, die Landwirtschaft erst recht, auch der Verkehr - da sprechen wir im Rahmen des NAF von rund 650 Millionen Franken, die weniger in die Bundeskasse fliessen -, auch die Armee und die Forschung und Bildung. Es liegt mir fern, von diesen wichtigen Bereichen den einen gegen den anderen auszuspielen. Ich erlaube mir aber die Frage, ob die Kinder- und Jugendpolitik nicht ebenso wichtig ist. Es geht nicht um Milliarden von Franken, aber es geht um die Menschen, die die Zukunft unseres Landes in Händen halten. Und ich hoffe, dass die Einschätzung der Wichtigkeit einer Frage nicht direkt mit dem investierten Frankenbetrag korreliert.

Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative 15.423 Folge zu geben. Sie müssen mir kein Geburtstagsgeschenk machen, aber Sie können den Kindern und den Jugendlichen etwas schenken.