Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-06-07
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-07
Wortprotokoll
Ich spreche insbesondere zur Vorlage 07.402. Mit dem in dieser Vorlage beantragten Verfassungsartikel würden Bund und Kantone zu einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik verpflichtet. Zudem erhielte der Bund die Möglichkeit, über den reinen Informations- und Erfahrungsaustausch hinaus eine koordinierende Funktion in der Kinder- und Jugendpolitik wahrzunehmen.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die Kantone bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu unterstützen und um den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen zu verbessern. In der Vernehmlassung wurde die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung unterschiedlich beurteilt. Die Mehrheit der Kantone lehnte sie ab. Die unterschiedlichen Ansichten und Konfliktlinien in den Vernehmlassungsantworten beziehen sich hauptsächlich auf die Kompetenzordnung von Bund und Kantonen, den Föderalismus und die mögliche Einführung von Mindeststandards. Die Bedeutung einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik wird nicht bestritten, und die bundesrätliche Strategie zur Kinder- und Jugendpolitik von Förderung, Schutz und Mitwirkung wird mit grosser Mehrheit unterstützt.
Der vom Bundesrat vorgelegte Bericht zum aktuellen Stand der Kinder- und Jugendpolitik zeigt die geltende Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen anhand von Praxisbeispielen zu den drei bundesrätlichen Zielen der Kinder- und Jugendpolitik, nämlich zu Förderung, Schutz und Mitwirkung. Daraus ist ersichtlich, dass Bund, Kantone und Städte [PAGE 908] wie auch die Gemeinden bereits eine Vielzahl von Massnahmen für Kinder und Jugendliche umsetzen. Zu Teilbereichen wie beispielsweise der Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen werden Tools entwickelt, welche bestehende Datenlücken schliessen werden.
Es zeigt sich auch, dass ein systematischer Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen sowie eine etablierte Zusammenarbeit der Bundesstellen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik aktuell im Aufbau begriffen sind. Die föderalistische Struktur der Schweiz führt zudem zu einem sehr heterogenen Gesamtbild. Die Zugangsmöglichkeiten zu bzw. die Verfügbarkeit von Leistungen für Kinder und Jugendliche variieren stark. Andererseits trägt namentlich die schweizweite Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zu einer Verbesserung der Unterstützungsqualität bei. Der Bund und die Kantone evaluieren in den nächsten Jahren viele der getroffenen Massnahmen. Deshalb sind dazu noch keine vertieften Aussagen möglich.
Der Handlungsbedarf für eine aktivere und verstärkte Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik ist aus unserer Sicht nicht ausgewiesen. Mit dem erst Anfang 2013 in Kraft gesetzten Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und mit der Lancierung von entsprechenden Programmen haben der Bundesrat und das Parlament auf die neuen Bedürfnisse und Forderungen bereits reagiert.
Das Subsidiaritätsprinzip hat sich in der Kinder- und Jugendpolitik wie in anderen Politikbereichen bewährt. Kantone und Gemeinden befinden sich näher am Geschehen und wissen deshalb in vielen Fällen besser als der Bund, wie einem allfälligen Missstand beizukommen ist. Der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wurde in den letzten Jahren klar gestärkt. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ist jedoch zu erwarten, dass die zielgerichteten föderalen Lösungen zunehmend durch zentralistische Regulierungen ersetzt werden.
Deshalb treten die Grünliberalen wie bereits in der ersten Debatte nicht auf diese Vorlage ein und werden auch die parlamentarische Initiative 15.423 nicht unterstützen.