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Pieren Nadja · Nationalrat · 2016-06-07

Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-07

Wortprotokoll

Über die parlamentarische Initiative 07.402 wurde schon mehrmals diskutiert, die Fakten und Meinungen haben wir hier im Rat bereits geäussert. Ihre Kommission, die WBK-NR, hat am 26. Mai 2016 einzig über das Nichteintreten, also den Beschluss des Ständerates, diskutiert. Deshalb werde ich mich kurzfassen.

Die Mehrheit der WBK-NR empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung -, nicht auf den Entwurf einzutreten, wie dies auch der Ständerat beschlossen hat und wie es uns der Bundesrat empfiehlt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Kompetenzen zur Kinder- und Jugendförderung bei den Kantonen und Gemeinden bleiben sollen. Auch eine Mehrheit der Kantone lehnt eine Verfassungsänderung ab.

Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass mit dieser parlamentarischen Initiative die Schnittstelle zwischen schulisch und ausserschulisch ausgeräumt werden kann. Bundesrat, Ständerat und die Kommissionsmehrheit sehen das anders. Auch im umfassenden Bericht "Aktueller Stand der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz" des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom November 2014 ist zu lesen, dass die Zusammenarbeit mit den Kantonen funktioniere und die aktuelle Verfassungsgrundlage als genügend erachtet werde.

Beim Geschäft 15.423, der parlamentarischen Initiative "Unterstützung von Kindern und Jugendlichen", geht es um dasselbe Anliegen. Der Unterschied zum Geschäft 07.402 ist, dass hier der Bund in Ergänzung zu den Kantonen Massnahmen für die schulische und ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fördern kann. Im Unterschied zum Geschäft 07.402 soll die Hoheit also weiterhin bei den Kantonen bleiben, der Bund kann aber in Ergänzung zu den Kantonen eine aktive Rolle übernehmen. Diese Änderung soll in der Verfassung genannt werden.

Die Mehrheit der WBK-NR empfiehlt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben. Am 1. Januar 2013 trat das Kinder- und Jugendförderungsgesetz in Kraft. Die Aufteilung der Kompetenzen ist dort geregelt. Die Kantone waren mit dieser Kompetenzverteilung einverstanden. Das Anliegen dieser parlamentarischen Initiative würde somit zu einem Mehraufwand für die Kantone und auch für den Bund führen. Der Kommissionsminderheit geht es auch bei diesem Vorstoss primär darum, dem Bund die Möglichkeit zu geben, im schulischen Bereich mehr Unterstützung leisten zu können.

Die Kommissionsmehrheit - bei einem Abstimmungsresultat von 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung - beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative 15.423 keine Folge zu geben.