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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2016-06-07

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Die Initiative 07.402 von Frau Kollegin Amherd stammt, wie Sie unschwer erkennen können, aus dem Jahr 2007. Ich muss schon sagen: Seither hat sich die Welt in dieser Thematik grundlegend verändert. Einerseits hat man am 1. Januar 2013 das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz in Kraft gesetzt. Es war ein Beschluss, der hier im Parlament mehrheitsfähig war. Es war auch ein Beschluss, der ohne Referendum in Kraft gesetzt wurde, und es war ein Beschluss, der im Einverständnis mit sämtlichen kantonalen Direktionen und Direktorenkonferenzen gefasst wurde. Das ist die Grundlage. Wie gesagt, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz ist jetzt etwas mehr als drei Jahre alt.

Wir haben mit der Initiative 07.402 aber schon etwas anderes vor uns, als hier vorgespielt wird. Der Titel der parlamentarischen Initiative von Frau Kollegin Amherd spricht explizit von einer Verfassungsgrundlage für ein neues Bundesgesetz. Es geht also nicht darum, irgendwelche Details bei der Koordination zu regeln oder irgendwelche Finanzierungstatbestände einzuführen, sondern es geht letztlich darum, ob man eine Verfassungsgrundlage will, ja oder nein. Diese Frage - deshalb ist der Vorstoss so alt - beschäftigt uns jetzt dann schon seit zwei Legislaturen.

Ich möchte daran erinnern, dass sich die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren nach dem Inkraftsetzen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes nicht positiv zu dieser Vorlage geäussert hat. Sie hat nämlich auf eine Stellungnahme verzichtet. Warum hat sie auf eine Stellungnahme verzichtet? Weil man sich nicht einig war, ob man für den Kinder- und Jugendschutz eine solche Verfassungsgrundlage unbedingt braucht oder nicht. Wahrscheinlich ist es so, dass die Hälfte der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren dafür und die andere Hälfte dagegen war. Das Vernehmlassungsergebnis war ja eigentlich auch klar: Man will auf Bundesebene nicht einen weiter gehenden Finanzierungstatbestand einführen, sondern bei dieser Kinder- und Jugendförderung bleiben.

Deshalb ein Wort zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz: Dieses Gesetz reicht, um das zu erreichen, was Sie möchten. Mit den Artikeln 18 bis 21 ist ein ganzes Kapitel der Frage gewidmet, wie Bund und Kantone im Bereich Kinder- und Jugendpolitik zusammenarbeiten. Nachher folgt das Kapitel zur Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen, wo notabene immer sämtliche Stakeholder begrüsst werden. Ich war selber einmal an einer solchen Veranstaltung. Es wird dort also sehr, sehr viel koordiniert.

Ich sehe es nicht, und die Mehrheit sieht es auch nicht, warum man mit mehr Koordination mehr erreichen sollte. Das Motto "Viel hilft viel" ist wahrscheinlich in diesem Bereich nicht zielführend. Das ist auch der Grund, warum man jetzt diese Übung einmal abbrechen sollte. Man hat jetzt mehrere Legislaturen lang nichts zustande gebracht. Wenn man sich im Parlament mit einer parlamentarischen Initiative beschäftigt, ist es dann am Parlament und nicht an Herrn Bundesrat Berset, eine Vorlage auszuarbeiten - es ist am Parlament. Und wenn man das weiss, dann muss man zur Auffassung kommen, dass einerseits die Kantone nicht dafür sein werden, andererseits die Stakeholder auch nicht begeistert sein werden in der Vernehmlassung, die wir dann via WBK durchzuführen hätten.

Nachdem dies gesagt ist, ist klar, dass diese Vorlage schon von Anfang an gestorben ist. Ersparen Sie uns also diese Mühe in der WBK, ersparen Sie uns diesen Leerlauf, und treten Sie nicht auf diese Vorlage ein, damit wir zu den effektiven Problemen in diesem Bereich übergehen können. Wie gesagt, wir haben dort die rechtliche Grundlage, und die rechtliche Grundlage heisst Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Das reicht. Da muss es keine Ausdehnung auf den Kinder- und Jugendschutz geben.

Das ist dann eigentlich gleich auch die Begründung dafür, weshalb der parlamentarischen Initiative 15.423 ebenfalls keine Folge zu geben ist. Denn dort will man ergänzende Massnahmen dann auch beim Kinder- und Jugendschutz einführen, was ebenfalls in die gleiche Thematik hineinspielt. Da werden Sie auch keine Verbesserung erreichen.

Lassen Sie uns das Kinder- und Jugendförderungsgesetz umsetzen. Koordination gibt es reichlich. Es gibt in dem Sinn keinen Handlungsbedarf.