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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2016-06-08

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat als Ultima-Ratio-Option in einem Krisenfall die Möglichkeit, eine Mehrnutzung des Waldes anzuordnen. Aber das ist also wirklich ein ziemlich hypothetischer Fall. Der Bund kann dann das Ausmass der Mehrnutzung bestimmen. Grundsätzlich tragen die betroffenen Unternehmen die Kosten dieser Interventionsmassnahme der schweizerischen wirtschaftlichen Landesversorgung. Sie überwälzen die Kosten im Sinne einer Versicherungsprämie über den Preis des Produkts oder der Dienstleistung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Zweck eines allfälligen Ausgleichsfonds ist eine Art Solidaritätslösung zur Deckung von zusätzlich entstehenden Kosten im Falle der, wie gesagt, ziemlich hypothetischen Mehrnutzung.

Ein entsprechender Ausgleichsfonds existiert heute nicht. Die Anwendung von Artikel 26 Absatz 2 setzt also voraus, dass ein Ausgleichsfonds überhaupt erst geschaffen wird. Ein solcher Fonds wäre dann auch eine freiwillige Selbsthilfemassnahme der Branche, ähnlich wie die Garantiefonds zur Finanzierung der Pflichtlager.

Würde in einem Bewirtschaftungsfall ein solcher Fonds geschaffen, so ermöglichte Absatz 2 von Artikel 26, dass im Sinne einer solidarischen Tragung des Fonds sämtliche Waldbesitzer zur Beitragsleistung verpflichtet werden könnten, um der privaten Finanzierungslösung überhaupt erst zum Durchbruch zu verhelfen. Erweist sich ein Ausgleichsfonds im Krisenfall nicht als zielführend und/oder reichen dessen Mittel nicht aus, so sind andere Finanzierungslösungen denkbar. Wenn andere Finanzierungslösungen denkbar sind, sind das dann automatisch wieder die Möglichkeiten in Richtung Staat.

Subsidiär käme auch eine Finanzierung bzw. eine Abgeltung der Kosten einer Mehrnutzung durch den Bund infrage. Das ist in Artikel 36 des Gesetzentwurfes bereits vorgesehen.

Auf eine freiwillige Finanzierungslösung bzw. auf die dazugehörige Hilfestellung des Bundes sollte jetzt nicht unnötigerweise verzichtet werden. Noch einmal: Wir sind an der gesetzgeberischen Arbeit. Wir halten uns die Möglichkeiten offen. Ich habe von "ziemlich hypothetisch" gesprochen. Es ist schwer vorstellbar, dass ein solcher Fall eintreten könnte, aber es wird einfach nicht a priori ausgeschlossen.

Dies gesagt habend, bitte ich Sie, dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.