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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-18

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-18

Wortprotokoll

Das Buwal bereitet zurzeit keine Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung vor. Ammoniak, das zu 90 Prozent aus der Landwirtschaft stammt, schädigt unsere Umwelt. Die Luftreinhalte-Verordnung verlangt deshalb, dass die Ammoniakemissionen bei offenen Jauchebehältern, wie bei allen anderen Ammoniakquellen auch, nach dem Stand der Technik reduziert werden. Als solcher gilt das in der Schweiz früher übliche Abdecken der Jauchebehälter. Diese Anforderung ist nicht neu, sondern gilt seit dem Inkrafttreten der Luftreinhalte-Verordnung im Jahre 1986. Grundlage dafür findet sich in Artikel 4.

Zur Vereinheitlichung des Vollzuges in der Schweiz haben die im Cercl'Air zusammengeschlossenen Vertreter der Vollzugsbehörden 2001 ein Positionspapier zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft herausgegeben. Darin wird die Abdeckung von Güllebehältern als die dem Stand der Technik entsprechende Massnahme zur Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung aufgeführt.