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Egloff Hans · Nationalrat · 2016-06-08

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-08

Wortprotokoll

Im Vorfeld zur Debatte zu diesem Geschäft war ausschliesslich von der Formularpflicht die Rede. Daher ein paar kurze Ausführungen zu dem, was die Vorlage des Bundesrates beinhaltet. Es sind dies im Wesentlichen fünf Punkte:

1. Die Höhe der Miete des Vormieters soll dem Nachmieter offengelegt werden. Dies soll auf einem Formular erfolgen.

2. Neu soll das Formularwesen nicht bei den Kantonen verbleiben, sondern künftig beim Bund angesiedelt werden. Damit würde es schweizweit einheitliche Formulare geben.

3. Eine Mietzinserhöhung als Folge von wertvermehrenden Investitionen im ersten Jahr nach Mietbeginn wird nur dann wirksam, wenn die Mieterschaft bei Vertragsabschluss über die Investitionen, die zu Mietzinserhöhungen führen sollen, ausdrücklich informiert worden ist.

4. Der Vermieter soll die Mitteilung von Mietzinserhöhungen oder von Anpassungen bei den Akontobeiträgen für [PAGE 928] Nebenkostenzahlungen nicht mehr eigenhändig unterschreiben müssen. Künftig soll eine Faksimile-Unterschrift dafür genügen.

5. Der letzte Punkt betrifft die gestaffelten Mietzinse. Für die Erhöhung, die aufgrund der vereinbarten Staffelung fällig wird, muss neu kein Formular mehr verwendet werden. Eine einfache schriftliche Mitteilung soll dafür genügen.

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Formularpflicht für Anfangsmieten zielt auf eine Begrenzung von Mietzinserhöhungen ab. Dies stellt eine deutliche Verschärfung des Mietrechts dar. Wie eine öffentliche Studie von Silvio Borner und Frank Bodmer zeigt, wird mit diesem nur auf den ersten Blick rein formalen Regulierungsschritt die Funktionsfähigkeit des Marktes für Mietwohnungen entscheidend eingeschränkt.

Die Kostenmiete wird sich endgültig und flächendeckend durchsetzen. Die wichtigste Folge daraus wäre ein Rückgang der Investitionen in Mietwohnungen und damit eine Verknappung des Angebots. Mit diesem neuen Regulierungsschritt nimmt der Bundesrat in Kauf, dass auch in der Schweiz eine regulierungsinduzierte Wohnungsnot produziert wird, wie wir sie aus anderen Ländern mit einer strikten Regulierung kennen. Ich weise etwa auf die Beispiele London oder Lissabon hin.

Mit der schweizweiten Einführung der Formularpflicht sollen die Mieter motiviert werden, gegen die Anfangsmietzinse zu klagen und eine Reduktion zu erreichen. Damit sollen Mietzinsanpassungen bei Mieterwechseln erschwert und die regulierte Miete durchgesetzt werden. Nur nebenbei: Schon heute kann jeder Mieter auch ohne Formularpflicht sämtliche Informationen vom Vermieter einverlangen und, sofern angezeigt, die Anfangsmiete anfechten. Ich verweise dazu auf das geltende Recht, Artikel 270 Absatz 1 des Obligationenrechts.

Irgendwie wird zusammen mit den Forderungen nun auch des Bundesrates immer wieder suggeriert, die Mietverhältnisse seien allesamt angespannt, schwierig oder belastet. Dem möchte ich widersprechen. Umfragen von entsprechenden Instituten attestieren regelmässig eine sehr hohe Mieterzufriedenheit. Die zunehmende Wohnungsknappheit insbesondere in den Zentren macht aber deutlich, dass die Investitionslust einer Stimulation bedürfte. Richtig wäre also genau das Umgekehrte, nämlich etwas mehr Markt und viel weniger Bürokratie. Just in dieser Situation propagiert der Bundesrat nun unter dem Titel transparente Mieten die Wiedereinführung bzw. Einführung der Formularpflicht bei Mieterwechsel, und zwar in der ganzen Schweiz, auch in Gebieten, in denen nicht ansatzweise von Wohnungsnot oder Wohnungsknappheit gesprochen werden kann.

Im Kanton Zürich, meinem Herkunftskanton, bestand eine solche Formularpflicht bereits von 1995 bis 2003, und sie gilt nun wieder. Schon in den Jahren 1995 bis 2003 musste man auf einem speziellen amtlichen Formular die Höhe der Vormiete wie auch eine allfällige Änderung des Mietzinses bekanntgeben. Rechtsfälle um Anfangsmieten waren aber sehr selten. 1999 waren es im ganzen Kanton Zürich neun, im Jahre 2000 gar nur sechs, im Jahr 2001 waren es zehn - oder als Richtgrösse in Prozenten: 0,0075 Prozent der Mieter fochten ihre Anfangsmiete an.

Gebracht hat diese Formularpflicht ausser viel Papier und Leerlauf überhaupt nichts. Jahr für Jahr werden nämlich allein im Kanton Zürich gut 100 000 neue Mietverträge abgeschlossen. Es ist also ein gigantischer Papierkrieg, denn ebenso viele spezielle Formulare müssen gedruckt, ausgefüllt und verschickt werden. Übertriebener Formalismus im Mietrecht führt unter anderem dazu, dass ein an sich lapidares Rechtsverhältnis von vielen Bürgerinnen und Bürgern kaum mehr ohne rechtlichen Beistand oder die Unterstützung eines Verbandes bewältigt werden kann. Zwei mündige und urteilsfähige Personen sollten auch ohne staatlichen Einfluss in der Lage sein, einen Vertrag nach ihrem Gutdünken abzuschliessen. Es müsste einfach viel mehr das Motto gelten: Wohnungen statt Formulare.

Die ganz grosse Mehrheit der Kantone hat schon immer auf die Formularpflicht verzichtet. Sämtliche Verdikte des Volkes in den vergangenen Jahren brachten - mit einer Ausnahme im Kanton Zürich - ein deutliches Nein. Ein solches Nein empfiehlt Ihnen jetzt auch die Kommission für Rechtsfragen.