Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-06-08
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-08
Wortprotokoll
In der Armee werden Drogen konsumiert wie auch ausserhalb der Armee. Das ist eine Realität, die man gut oder schlecht finden kann, aber es ist eine Realität. Das besondere Problem bei der Armee ist, dass schwere Fahrzeuge geführt werden, dass Waffen benützt werden und dass damit in verschiedener Hinsicht eine erhöhte Gefährdung anderer Angehöriger der Armee und der Öffentlichkeit einhergehen kann.
Strafrechtliche Zwangsmassnahmen zur Kontrolle sind grundsätzlich nur möglich, wenn ein Tatverdacht gegen eine bestimmte Person besteht. Eine allgemeine Überprüfung vieler Personen vor einer militärischen Übung beispielsweise ist ohne konkreten Tatverdacht nicht möglich. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer "fishing expedition". [PAGE 404]
Was den Strassenverkehr betrifft, so sind Alkoholtests geregelt, da dort anerkannt ist, dass eine hohe Gefährdung besteht. In der Armee besteht entsprechend parallel über die Strassenverkehrsgesetzgebung die gleiche Regelung; mit Bezug auf Drogen ist das aber nicht der Fall. Die Motion möchte daher eine gesetzliche Grundlage schaffen, um eben präventiv entsprechende Abklärungen vornehmen zu können.
Ich beantrage Ihnen daher, meiner Motion zuzustimmen.