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Gössi Petra · Nationalrat · 2016-06-08

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-08

Wortprotokoll

Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin noch bis zur nächsten Delegiertenversammlung vom 24. Juni Mitglied des Vorstands des HEV und werde dann nicht mehr zur Wiederwahl antreten, um Interessenkonflikte mit dem Parteipräsidium zu vermeiden.

Nun aber zur Vorlage. Die FDP-Liberale Fraktion wird auf diese Revision des Mietrechts nicht eintreten. Im Gegensatz zu den Vorrednern steht hier aber für uns das Argument des Föderalismus im Vordergrund. Der Bundesrat will ja mit der Revision des Mietrechts unter anderem schweizweit die Pflicht einführen, dass bei einem Mieterwechsel der bisherige Mietzins mittels Formular bekanntgegeben wird. Diese Pflicht soll unabhängig von einem Wohnungsmangel gelten. [PAGE 933] Das bedeutet aber auch, dass allfällige Mietzinserhöhungen begründet werden müssen.

Nun sieht das geltende Obligationenrecht bereits vor, dass die Kantone die Möglichkeit haben, eine solche Formularpflicht einzuführen. Die FDP-Liberale Fraktion wertet hier den Föderalismus ganz klar höher: Kantone, die eine solche Formularpflicht einführen wollen, können dies bereits tun; eine Harmonisierung ist nicht notwendig. Die Regionen, die es als notwendig erachten, dass man eine solche Formularpflicht einführt, können das machen. Die Kantone Nidwalden, Zug, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich haben eine solche Formularpflicht für den Fall eines Wohnungsmangels bereits eingeführt. Die weiteren Kantone können das ebenfalls tun, sofern sie es als notwendig erachten. Der Markt in diesen Kantonen zeigt es aber deutlich: Die Formularpflicht ist kein Allerheilmittel gegen hohen Mietzinse; die Wirkung dieser Pflicht wird überschätzt.

Damit sind wir bei der inhaltlichen Problematik der Formularpflicht angelangt. Gerade in Ballungszentren, in denen Wohnungsknappheit herrscht, braucht es mehr Investitionen und nicht mehr Regulierung. Wir befürchten, dass mit der Formularpflicht die Funktionsfähigkeit des Marktes für Mietwohnungen eingeschränkt wird, was wiederum zu einer Verknappung des Angebots und damit zu einer Verteuerung der Mietpreise führen wird.

Heute kennen wir die Vertragsfreiheit. Ein Mieter kann - auch ohne Formularpflicht - die für ihn wichtigen Informationen vom Vermieter verlangen und die Miete anfechten. Die flächendeckende Einführung der Formularpflicht impliziert nun aber, dass die Mietverhältnisse überall angespannt seien und dass Mieterwechsel für missbräuchliche Zinserhöhungen genutzt würden. Das ist aber klar nicht der Fall. Die Mieterzufriedenheit in der Schweiz ist generell hoch. Diese kann mit weiteren Investitionen in den Wohnungsmarkt aufrechterhalten werden, aber nicht mit weiterer Regulierung.

Noch ein Wort zur Karenzfrist für Mietzinserhöhungen: Auch dieses Ansinnen lehnen wir ab, weil es mit Blick auf die damit ausbleibenden, sinnvollen Energiesanierungen den Zielen der Energiestrategie widerspricht.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten zu unterstützen.