Müller Philipp · Ständerat · 2016-06-08
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-08
Wortprotokoll
Ich war damals Mitglied des Initiativkomitees der Volksinitiative "Schutz vor Rasern", genannt Raser-Initiative. Die Initiative wurde am 15. Juni 2011 eingereicht, und sie wurde im November 2012 zurückgezogen. Der Grund war damals, dass der Gesetzgeber, also das Parlament, Sie alle, die Gesetzgebung Via sicura aufgegleist hatte. Ich meine - das war auch die Diskussion in der Kommission -, dass es nach dieser kurzen Zeit gegen Treu und Glauben verstösst, wenn man jetzt den Grund des Rückzugs der Volksinitiative einfach relativiert oder gar aufhebt. Aus diesem Grund hat die Kommission - das wurde vom Kommissionsberichterstatter erwähnt - dieses Postulat, welches der Bundesrat zur Annahme beantragt, initiiert, welches die genauen Hintergründe, die Wirkungsweise von Via sicura darstellen, untersuchen soll und uns eine Grundlage bieten wird, um allenfalls zu legiferieren.
Ich möchte betonen, dass es nicht um banale Delikte in diesem Bereich geht. Natürlich, die Verhältnismässigkeit ist hier geritzt. Die meisten von uns kennen das Thema von der Debatte um die Durchsetzungs-Initiative; die Verhältnismässigkeit ist oberstes Gebot staatlichen Handelns. Bis hier bin ich einverstanden - daher auch das Postulat, welches genau das ebenfalls untersuchen soll. Wenn wir aber vom Kern des Raser-Artikels sprechen, dann sprechen wir von Geschwindigkeitsübertretungen, die nicht einfach so passieren. Das sind beispielsweise bei der 30-Kilometer-Vorschrift 70 Stundenkilometer, das wären bei der 50-Kilometer-Vorschrift, innerorts also, 100 Stundenkilometer oder mehr, bei der 80-Kilometer-Vorschrift 160 Stundenkilometer und bei der 120-Kilometer-Vorschrift 200 Stundenkilometer, die man fahren müsste, um in diesen Raser-Raster zu gelangen. Das sind keine Banalitäten, und diese Überschreitungen passieren auch nicht einfach so, auch nicht nachts um zwei Uhr, wenn die Autobahn oder welche Strasse auch immer völlig verkehrsfrei ist und so schnell gefahren werden kann, ohne dass jemand gefährdet wird.
Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass wir jetzt den Bericht zu diesem Postulat abwarten sollten, zu dem der Bundesrat versprochen hat, es entgegenzunehmen. Dann können wir legiferieren, und vielleicht geht die Lösung dann in eine andere Richtung. Vielleicht ist sie dann umfassender, um eben diese angemahnte Verhältnismässigkeit zu installieren. Die aktuelle Situation ist in der Tat etwas schwierig, was die Rechtsstaatlichkeit und eben auch den verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit betrifft.
Ich empfehle Ihnen daher, das Postulat zu unterstützen und die parlamentarische Initiative Regazzi abzulehnen.