Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-03-18
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-03-18
Wortprotokoll
Gestützt auf das Finanzkontrollgesetz unterbreitet die Eidgenössische [PAGE 280] Finanzkontrolle jeden Prüfbericht der Finanzdelegation. Anschliessend kann die Finanzkontrolle einzelne Berichte veröffentlichen. In ihrem jährlichen Geschäftsbericht informiert sie zudem über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen. Die Finanzdelegation ihrerseits informiert regelmässig die Finanzkommissionen beider Räte über ihre Tätigkeit. Das ist das allgemeine Vorgehen.
Der Bericht über die Betriebsbeiträge der Invalidenversicherung wurde dem Bundesamt für Sozialversicherung jetzt zur Stellungnahme unterbreitet. Wir gehen davon aus, dass dieser Bericht im Laufe des Monats April an die Finanzdelegation weitergeleitet werden kann. Diese beabsichtigt, den Bericht noch vor den Sommerferien auf ihrer Sitemap zu veröffentlichen.