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Graf Maya · Nationalrat · 2016-06-09

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2016-06-09

Wortprotokoll

Wir sind jetzt bei Vorlage 12, und zwar beim ETH-Gesetz. Hier schlägt uns der Bundesrat eine Revision vor. Das, was ich Ihnen jetzt vortrage, ist also nicht ein zusätzlicher Antrag zu einem schon geltenden Artikel. Im 3. Abschnitt, "Wissenschaftliche Integrität und gute wissenschaftliche Praxis", werden vielmehr neue Gesetzesartikel vorgeschlagen.

In Artikel 20a werden die Regeln, Verfahren und Sanktionen erwähnt. Es heisst hier: "Die ETH und die [PAGE 965] Forschungsanstalten erlassen für ihre Angehörigen verbindliche Regeln der wissenschaftlichen Integrität." Ich schlage Ihnen mit der Minderheit eine andere Formulierung vor. Wir möchten, dass hier neu auch steht: "... der ethischen Grundsätze der Forschung in Bezug auf Mensch und Kreatur und der guten wissenschaftlichen Praxis." Bei diesem Minderheitsantrag geht es also um die wissenschaftliche Integrität und die gute wissenschaftliche Praxis, um das Herzstück guter Forschung und des ETH-Gesetzes. Wir schlagen Ihnen hier vor, dass in Absatz 1 die Formulierung "in Bezug auf Mensch und Kreatur" eingefügt wird.

Warum? Die Würde der Kreatur ist ein Verfassungsprinzip und wird zum Beispiel für die Tiere auch im Tierschutzgesetz konkretisiert. Dieses Verfassungsprinzip muss nach unserer Auffassung in der ganzen Rechtsordnung Beachtung finden. Es gibt zwar heute an der ETH Zürich bereits Richtlinien über die Integrität in diesem Bereich der Forschung. Diese enthalten aber lediglich Verweise auf geltende Bestimmungen, zum Beispiel Tierschutzbestimmungen, nicht jedoch Handlungsmaximen, zum Beispiel für alle Mitarbeitenden oder Studierenden, die mit Tierversuchen arbeiten. Ich möchte aber auch betonen, dass es auch um Humanforschung geht, um die Forschung am Menschen. Es ist wichtig, dass die ethischen Grundsätze der Forschung in Bezug auf Mensch und Kreatur in verbindlicher Art und Weise in die Forschungsregeln der ETH und der Forschungsanstalten aufgenommen werden. Es ist auch gut für diese Institutionen selbst, denn sie wissen gut, dass diese Themen immer wieder öffentlich kontrovers diskutiert werden.

Eine solche ethische Grundhaltung festzusetzen stärkt also das Vertrauen gegen aussen, aber es stärkt auch das Vertrauen gegen innen, gegenüber allen Angehörigen der Institutionen, gegenüber den Forschern und Studierenden, die arbeiten und wissen, an welche Richtlinien, an welche Vorgaben sie sich bei ihren wissenschaftlichen Arbeiten und bei der Forschung zu halten haben. Dies basiert auf den ethischen Grundsätzen, die wir hier gerne in Bezug auf Mensch und Kreatur ergänzt, erweitert hätten.

Wir danken Ihnen für Ihre Zustimmung.