Stöckli Hans · Ständerat · 2016-06-09
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-09
Wortprotokoll
Es ist gut, dass die Kommission mit grosser Mehrheit auf das Gesetz eingetreten ist, aber es ist nicht gut, dass sie dann die Beratung dieses Gesetzes nicht an die Hand genommen hat. Ich bin überzeugt, dass wir uns jetzt dazu durchringen sollten, die Kommission zur Detailberatung zu bringen, indem wir eben die Rückweisung ablehnen.
Wenn man die Gesetzgebung im europäischen Raum anschaut, dann sieht man - das muss ich Ihnen sagen -, dass das Produkt des Bundesrates die liberalste aller Regelungen ist, die wir in Europa haben. Es gab ein Rating, und in diesem Rating hat die Schweiz auch mit der neuen Regelung mit krassem Abstand den letzten Platz erreicht. Das bedeutet: Sie wollen einen Gesetzentwurf, der in vielen Teilen den Erwartungen der Gesundheitsverantwortlichen nicht entspricht, noch bachab schicken. Sie wollen also die letzten Zähne dieses Gesetzes ziehen, damit ein Lippenbekenntnis vorhanden ist, weil man ja die Zigaretten auch mit der Lippe raucht. Und das, glaube ich, dürfen wir nicht machen, weil der Jugendschutz, der Gesundheitsschutz in unserem Land eine verfassungsmässige Verpflichtung ist.
Ich bin Präsident der Schweizerischen Gesundheitsligen-Konferenz und Co-Präsident der Allianz Gesunde Schweiz. Diese Kreise, die ich vertrete, sind auch nicht glücklich, Herr Bundesrat, mit diesem Gesetzentwurf, weil er auf der einen Seite ein Werbeverbot enthält, das aber nicht sehr weit geht. Zudem ermöglicht der Entwurf nach wie vor, dass insbesondere in Entwicklungsländer Zigaretten exportiert werden, welche bei uns selbst nicht zum Verkauf zugelassen wären. Das ist eine Regelung, die in der EU bereits auf sehr, sehr grosses Unverständnis gestossen ist. Ein weiteres Problem ist, dass das Gesetz keine Rückverfolgbarkeitsnormen enthält, Normen, die mit grosser Mehrheit vor zwei Tagen vom EU-Parlament verabschiedet worden sind und die die einzige Antwort auf den Zigarettenschmuggel darstellen. Wir wissen, dass immerhin 5 Prozent unseres Konsums in der Schweiz eben geschmuggelte Ware betreffen.
Trotzdem, trotz dieser Punkte, die die Vorlage nicht enthält, sind wir klar der Meinung, dass man auf den Gesetzentwurf eintreten sollte, eintreten müsste. Ich bin froh, dass im Rückweisungsantrag zumindest das Mindestalter von 18 Jahren, das Verbot der speziell an Jugendliche gerichteten Werbung wie auch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Testverkäufe enthalten sind. Wenn man sich aber bewusstwird, dass die Selbstregulierung, wie es genannt wird, bereits heute Geltung hat, dann stellt man fest, dass diese eben nur ein sehr geringes Lippenbekenntnis darstellt. Die Präambel der Vereinbarung zwischen dem Verband Swiss Cigarette und der Lauterkeitskommission sieht vor, dass sich die Leute, die an diese Vereinbarung gebunden sind, bei der Vermarktung und Distribution von Tabakprodukten "ausschliesslich" - so steht es hier -, "ausschliesslich" an erwachsene Raucher und nicht an Minderjährige richten.
Heute Morgen früh habe ich im Zug zufälligerweise die Zeitung "20 Minuten" in die Hand genommen. Ich habe gesehen, dass in meinem Abteil auch viele Jugendliche unter 18 Jahren diese Zeitung in der Hand gehabt haben, und zwar nur sie. Unter der Rubrik "People", wo von Elton John, von Meryl Streep usw. gesprochen wird, befindet sich auch eine halbe Seite Werbung für die Zigarettenmarke "Kent", sage ich jetzt einmal. Wollen Sie mir sagen, diese Vereinbarung der ausschliesslich an erwachsene Raucher und nicht an Minderjährige gerichteten Werbung werde eingehalten? Wenn man so zweideutig und mit gespaltener Zunge Werbung macht, dann, glaube ich, ist es nötig und richtig, dass sich der Bundesgesetzgeber dieser Aufgabe annimmt.
Die wissenschaftlich unterstützten Untersuchungen ergeben klar, dass die Werbung Einfluss auf das Konsumverhalten hat. Sonst würde doch auch die Tabakindustrie keine Werbung machen - die sind ja nicht dumm. Sie sind sich auch bewusst, dass sie sich an die Jugendlichen richten müssen, um neue Kunden zu gewinnen. Diejenigen, die rauchen, sterben ja vierzehn Jahre früher als die, die nicht rauchen, und so würden der Tabakindustrie mit der Zeit die Kunden ausgehen, wenn sie nicht neue anziehen würde.
Wir wissen auch, dass derjenige, der bis zum 21. Lebensjahr nicht raucht, dann eben kein Raucher werden wird. Und wir wissen auch, dass Jugendliche, die dann mal am Rauchen sind, nur zu rund 30 Prozent wieder aussteigen können. Je jünger die Jugendlichen sind, die mit dem Rauchen beginnen, desto schwieriger ist es für sie auszusteigen, und desto mehr ist ihre Gesundheit beeinträchtigt.
Der Rückweisungsantrag der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 6 zu 4 Stimmen angenommen - verkennt krass diese Notwendigkeiten. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage eine gewisse Erweiterung der Werbe- und Marketingbeschränkungen vorgesehen, die jetzt nur aus wirtschaftlichen Gründen wieder gestrichen werden sollen: Plakatwerbung, Inserate, Werbespots, vor allem auch im Internet, Gebrauchsartikel und natürlich die Anteaser-Methoden an Festivals. Ich habe im Zusammenhang mit dieser Gesetzgebung unglaubliche Geschichten darüber gehört, mit welcher Raffinesse Jugendliche an solchen Festivals zum Rauchen gebracht werden. Ich möchte Sie jetzt verschonen mit all diesen Details, aber es wäre interessant, dem nachzugehen. Dort muss der Riegel geschoben werden, damit die Leute sich nicht unnötig die gesundheitsschädliche Fessel des Rauchens umlegen.
Wir wissen, dass Werbeverbote nützlich sind. Es gibt betreffend die Verbote und Beschränkungen bei der Werbung drei verschiedene Kategorien von Kantonen in der Schweiz. Es gibt solche wie Solothurn und Wallis, die sehr strenge Vorschriften haben, und es gibt solche, die sehr lasche Vorschriften haben. Fakt ist, dass die Raucherquote in denjenigen Kantonen, die strenge Vorschriften haben, um etwa 20 Prozent tiefer liegt als in denjenigen Kantonen, welche lasche Werbevorschriften haben.
Lieber Sprecher der Mehrheit, wie wollen Sie ob dieser Fakten sagen, dass das Einschränken der Werbeverbote keinen Einfluss auf das Konsumverhalten habe? Es muss ein stark vernebelter Raum sein, in welchem man zu solchen Bezügen und Aussagen kommt.
Artikel 118 der Bundesverfassung verlangt vom Bundesrat, dass er Massnahmen zum Schutz der Gesundheit ergreift. Dazu gehört eben auch, dass man Produkte, die gesundheitsgefährdend sind, entsprechend behandelt, dass man sie also bei der Einschränkung der Werbung anders behandelt als gesunde oder weniger gefährliche Produkte. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid aus dem Jahr 2002 klar erkannt, dass Werbeverbote völlig verfassungskonform sind, ja, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, Massnahmen zu ergreifen, um eben dem Grundsatz der Gesundheit Nachachtung zu verschaffen.
Es wurde vom Sprecher der Mehrheit nicht gesagt, dass in unserem Land jährlich 9500 Todesfälle zu beklagen sind, die auf den Konsum von Tabakprodukten zurückzuführen sind - das sind 15 Prozent aller Todesfälle. Es wurde auch nicht gesagt, dass bei den meisten nichtübertragbaren Krankheiten der Konsum von Tabak Auslöser, Verstärker oder Verschlimmerer des Krankheitsbildes ist. Und es wurde auch nicht gesagt, dass wir im Bereiche des Tabak-Abusus insgesamt etwa 5,6 Milliarden Franken direkte oder indirekte Kosten haben - pro Jahr! Rechnet man gemäss einer Studie des sehr wohl anerkannten Professors Claude Jeanrenaud der Universität Neuenburg noch die immateriellen Kosten wie Einschränkung der Lebensqualität und Verkürzung des Lebens hinzu, dann kommen noch 4 Milliarden Franken hinzu. So ist es fast zynisch, wenn man sagt, dass die Wertschöpfung der Tabakindustrie mit 6,5 Milliarden Franken eben ein wichtiger Faktor sei.
Ist es sinnvoll, Werbebeschränkungen zu verbieten bei einem Produkt, das mehr volkswirtschaftlichen Schaden bringt als Nutzen stiftet? Um diese Fragestellung geht es, diese Frage müssen wir heute beantworten. [PAGE 440]
Die Möglichkeiten, die Anliegen der Mehrheit im Rahmen der Beratung des Gesetzes einzubringen, sind völlig vorhanden. Ich sehe nicht ein, weshalb man diese Detailberatung nicht durchführen will, sondern die Rückweisung beantragt. Dies gilt umso mehr, als der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit völlig verhältnismässig ist. Man verlangt nicht ein totales Werbeverbot, man verlangt auch nicht Packungen ohne Benennung. Die gesetzliche Grundlage wäre gegeben und die Verhältnismässigkeit auch. Die Kantone haben sich grossmehrheitlich - es sind 23 Kantone - für dieses Gesetz ausgesprochen. Es ist deshalb auch etwas sonderbar, wenn man sagt, dieses Gesetz würde die föderalistischen Strukturen in unserem Land nicht berücksichtigen.
Ich ersuche Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen, damit die Vorlage beraten werden kann.