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preparatory:AB 200581

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-13

Wortprotokoll

Das in der EU geltende Solvency-II-Regime ist nur bedingt mit dem Swiss Solvency Test (SST) vergleichbar, denn die schweizerischen Kapitalanforderungen sind je nach Geschäftsmodell und Risikoprofil unterschiedlich zum in der EU geltenden Regime des Solvency II. Da das schweizerische und europäische Regime nur beschränkt vergleichbar sind, lassen sich die unterschiedlichen Anforderungen auch nicht beziffern. Der Bundesrat ist sich [PAGE 992] bewusst, dass die Anforderungen in der Schweiz für Lebensversicherungen tendenziell höher sind als bei Solvency II, weil die Markt- und Kreditrisiken in der Schweiz höher gewichtet werden als in der EU, wo beispielsweise Staatsanleihen als risikofrei eingestuft werden. Die höheren Anforderungen bedeuten für die Schweizer Lebensversicherer aber keinen Wettbewerbsnachteil, da im Lebensversicherungsgeschäft kein grenzüberschreitender Wettbewerb stattfindet. Allgemein ist festzuhalten, dass die Schweizer Aufsicht und der SST eine hohe internationale Glaubwürdigkeit aufweisen und die Solvenzanforderungen in der Sach- und Rückversicherungsindustrie regelmässig als positive Standortfaktoren bei Neuansiedlungen von Unternehmen angeführt werden.

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